Krankencasse, weil die Hausarbeiterin derselben niemals angehört. Brauchen sie aber eine Unterstützung, so bitten sie den Herrn, sie bei der Casse an­zumelden, und wenn sie dann vier Wochen lang unterstützt worden sind, treten sie wieder aus. Weil sie aber der Herr bei der Casse angemeldet hat, müssen sie ihm ost dafür ein bestimmtes Quantum Arbeit umsonst liefern.

Vorsitzende: Wie groß ist die Arbeitszeit der Hausarbeiterinnen? Exp. Eßl: Das hängt davon ab, ob sich die Hausarbeiterin in einer be­deutenden Nothlage befindet oder nicht, oder ob der Unternehmer auf Fertig­stellung der Arbeit dringt.

Vorsitzende: Aus welchen Kreisen stammen diese Arbeiterinnen? Sind sie auch Töchter von kleinen Handwerkern und Beamten? Exp. Eßl: Nein, sie recrutiren sich nur aus Arbeiterkreisen.

Dr. Schwiedland: Kommt also eine Concurrenz der Frauen des Mittelstandes, etwa um sich ein Taschengeld zu verdienen, nicht vor? Exp. Eßl: Es mag vorkommen, aber das dürfte nicht nennenswert!) sein.

Dr. Ofner: Nachdem, wie Sie sagten, eine ausgekernte Arbeiterin keine fertige Blumenmacherin ist, was bedeutet dann das eigentlichAus­lernen"? Exp. Eßl: Das Auslernen bedeutet, daß der Principal drei Jahre umsonst einen Sklaven hat. Von den 800 Lehrmädchen hungern vielleicht 200 monatelang. Es gibt Geschäftsinhaber, die im Sommeft die Fabrik sperren und Lustreisen machen. Solche Lehrmädchen haben dann für das Frühstück 2 kr., zu Mittag 5 kr. und zu Abend auch 2 kr. Die Genossen­schaft begünstigt noch solche Verhältnisse. Denn bei uns muß ein Mädchen zwei bis drei Monate Probezeit machen, bevor sie aufgedungen wird und sich dann einer ärztlichen Untersuchung durch den Genossenschaftsarzt unter­werfen. Da haben sie nun zwei bis drei Monate umsonst gearbeitet und werden dann in vielen Fällen vom Arzte für untauglich befunden.

Dr. Schwiedland: Mag das nicht daher kommen, daß sich Ihrem Gewerbe schwache Mädchen zuwenden? Exp. Eßl: Nein, es sind meistens Landmädchen. Ueberhaupt herrscht da ein directer Mädchenschacher. In der stillen saison gehen die Mädchen meistens in ihre Heimat zurück und bringen von dort wieder noch einige mit. Meistentheils aus Böhmen, und zwar sind das Tschechinnen; wie gesagt, muß das Mädchen statutengemäß ein Gesund­heitszeugniß haben, um aufgedungen zu werden. Erhält sie dieses nicht und will der Unternehmer sie behalten, so geht er zur Genossenschästsvorstehung, und dort sagt man ihm dann:Behalten Sie das Mädchen drei Jahre als Hilssarbciterin, und zahlen Sie dann zugleich Aufdings- und Freispruchs- gebühren, und dann wird das Mädchen eine Gehilfin." Zu diesen Dingen gibt sich die Genossenschaft her.

Vorsitzende: Wie verhält es sich mit den Groß- und Kleinbetrieben?

Exp. EßFabriksbetriebe haben wir nur vier bis fünf. Das sind wirklich protokollirte Fabriken. Diese beschäftigen 20 bis 25 Arbeiterinnen in der Werkstätte, 80 bis 100 zu Hause. Mittlere Betriebe haben wir vielleicht 800. In der maschinellen Einrichtung ist kein Unterschied zwischen großen und kleinen Fabriken. Nur in zwei Fabriken haben wir eine Maschine zum Stanzen.

P e r n e r st o r s e r: Was kostet so eine Maschine? Experte Herr Barta: Wir haben in unserem Betriebe eine Maschine zur Erzeugung von fein durchbrochenen Blättern. Dieselbe rentirt sich aber durchaus nicht. Im Auslande mag sie vielleicht in Folge des Massenabsatzes die Kosten herein­bringen, bei uns ist das nicht der Fall.

Dr. Verkauf: In welcher Function sind Sie bei der Krankencasse?

Exp. Barta: Ich bin Obmann. (Ueber Befragen seitens Dr. Verkau f.) Es sind 850 Gewerbe-Inhaber bei der Krankencasse angemeldet. Die Zahl der versicherten Arbeiter wechselt wöchentlich; sie läßt sich in der Saison auf gegen 1000, in der stillen Zeit auf 600 beziffern, wovon im Ganzen 20 Männer,