6t

Dr. Ofner: Zeigt sich der Uebergcmg von der Hochsaison zur stillen Saison auch im Krankenstände? Exp. Barta: Gewiß. Wenn eine Arbeiterin kränklich ist, so arbeitet sie trotzdem so lange als sie kann. Hat sie aber keine Arbeit, so meldet sie sich krank und wird in den Kranken­anstalten aufgenommen, da sie ja faetisch ein Leiden hat.

Vorsitzende: Wir gehen nun zu den weiblichen Experten über.

Expertin Nr. 19 «über Befragen der Vorsitzenden): Ich bin sechs Jahre in unserem Gewerbe, und zwar drei Jahre als Lehrmädchen, drei Jahre als Gehilfin. In unserem Betriebe sind zwölf Gehilfinnen und sechs Lehr­mädchen, männliche Arbeiter haben wir keine. Wir arbeiten das ganze Jahr ohne Unterbrechung. Die Arbeitszeit ist immer die gleiche. Wir erzeugen Grabkränze und feinere Waaren. In unserem Geschäft wird nichts fertig gekauft, sondern wir erzeugen Alles selbst. Die Blätter werden gepreßt, und auch das Durchschlagen machen die Mädchen. Das letztere ist ziemlich anstrengend. Ich nehme keine Arbeit mit nach Hause. Das kommt in unserem Geschäft nur vor, wenn sehr viel zu thun ist und wenn wir wollen. Auch an nicht in der Werkstätte beschäftigte arbeitende Kräfte wird keine Arbeit hinaus- gegeben. Die Lehrmädchen arbeiten mit uns, und sie müssen auch das Abliefern der Waaren besorgen. Wir arbeiten nicht für Kundschaften, sondern für Geschäfte. Die Arbeitsvermittlung geschieht in der Gehilfen-Krankencasse.

Exp. Barta: Dieselbe wird vom Gehilfenausschuß besorgt. Früher hat sie die Genossenschaft selbst besorgt und jetzt an den Gehilfenausschuß übertragen. Exp. Nr. 19: Ich selbst bin durch meine Eltern über Recommandation in das Geschäft gekommen. Mein Vater war Taglöhner. Die bei uns beschäftigten übrigen Arbeiterinnen sind alle aus Arbeiter­kreisen. Ich bekomme 12 fl. monatlich, drei Gulden Nachtmahlgeld und Kost. Ich wohne zu Hause. Sonntag habe ich auch die Kost zu Hause, von den anderen Arbeiterinnen auch manche im Geschäft. Diese bekommen nur 8 fl. Lohn. Die älteren Arbeiterinnen haben dieselbe Bezahlung wie die jüngeren. Die Lehrmädchen haben nur Kost und Wohnung. Trinkgelder bekommen sie sehr selten, weil wir keine Privatknndschaften haben. Der Lohn ist das ganze Jahr der gleiche. Von den Werkzeugen müssen wir uns eine Scheere und ein ^Zangerl kaufen. In den drei Jahren, seit ich Gehilfin bin, habe ich eine Scheere gekauft. Die Arbeitszeit ist 11 Stunden, nämlich von 7 Uhr Früh bis 12 Uhr Mittags und von 1 Uhr bis 7 Uhr- Abends. Ueberdies haben wir eine Pause von je einer Viertelstunde für Jause und das Gabelfrühstück. Ueberstunden werden nur dann gemacht, wenn die Arbeiterin einwilligt. Es wird dafür 10 kr. per Stunde gezahlt. Die Ueberstunden dauern höchstens ein bis zwei Stunden lang, überhaupt so lange wir wollen.

Vorsitzende: Und wenn die Arbeit recht pressant wird, dann wollen Sie halt? Exp. Nr. 19: Ja. Am Sonntag wird niemals gearbeitet, wenn wir wollen, können wir uns eine Arbeit nach Hause mit­nehmen. Zu Hause bekommen wir auch 10 kr. per Stunde, das ist schon so berechnet, wie viel man in der Stunde arbeitet. Die Lehrmädchen sind ebenso- lang beschäftigt wie die Gehilfinnen und müssen nachher aufräumen. Kinder sind im Hause keine. Es sind zwei Dienstboten da, so daß die Lehrmädchen keine Arbeit zu Hause verrichten müssen. Wenn aus Ungeschicklichkeit etwas verdorben wird, )'o muß es die Arbeiterin nicht ersetzen, für Zuspätkommen wird keine Strafe gegeben.

Dr. Rauchberg: Haben die Lehrmädchen und die im Hause wohnenden Gehilfinnen ihr eigenes Bett? Exp. Nr. 19: Ja wohl. (Ueber Befragen der Vorsitzenden.) Die Kündigungsfrist ist 14 Tage. Es wohnen bei uns vier Arbeiterinnen und sechs Lehrmädchen im Hause, welche in vier Zimmern schlafen. Die Kost ist gut, wir bekommen jeden Tag Suppe, Fleisch und Gemüse, manchmal auch einen Braten. Bei uns ist überhaupt ein