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Vorsitzender: Wer hatte die Strafen zu verhängen? Expertin Nr. 57: Der Werkmeister. «Ueber Befragen.) Wenn ein Lehrmädchen etwas nicht recht machte, hat sie auch gleich zahlen müssen; manchmal 20 kr., auch 50 kr., ganz nach Willkür. Wenn sie z. B. sich mit dem Auskehren getummelt haben und nicht ganz gut ausgekehrt war, wurden 50 bis 50 kr. abgezogen.

Vorsitzender: Wenn ein Mädchen aber an der Arbeit etwas schlecht gemacht hat, ist da auch abgezogen worden? Exp. Nr. 57: Des­halb waren keine Strafen. (Ueber Befragend Wir haben auch Heimarbeiterinnen. Diese machen dieselbe Arbeit; sie werden aber sehr schlecht bezahlt. Ich kann die Betrüge nicht angeben, da ich solche Arbeit nie gemacht habe. Die Arbeit im Geschäfte dauert, wenn nicht viel zu thun ist, von 7 bis 0 Uhr. Wenn sehr viel zu thun ist, wird bis 8 und manchmal bis 0 Uhr gearbeitet. Zu Mittag ist eine Stunde Pause, Vor- und Nachmittags je eine Viertelstunde. Während der Mittagspause sind wir im Betriebe, wo ich lernte, nicht im Vocale geblieben. Dasselbe ist unterdessen gelüstet worden. Das Local dort ist überhaupt sehr dunstig und schwül. Für Überstunden bekommen wir den gleichen Lohn pro Stunde, wie er sonst auf die Stunde nach dem Wochen- lohn entfiel. So viel Stunden, so viel Sechserln. Wenn das Geschäft schlecht ging, sind wir mit fl. 5, 3'50 und 4 nach Hanse gegangen. So wurden z. B. die ganze Woche hindurch dreiviertel Tage gearbeitet, und da ist uns jede Stunde, ja jede Minute abgezogen worden.

Vorsitzender: Sie sagen, 10 kr. pro Stunde. Bei einer 10- bis llstündigen Arbeitszeit macht das fl. 1'10 und in der Woche fl. 0 bis 6B0 aus. Das stimmt nicht mit dem Lohne von fl. 4'50? Exp. U: Die Fabrik rechnet nur nach Stunden. Man hat für die Stunde 10 kr. Werden zehn Stunden gearbeitet, so macht das fl. 1; werden nur sieben Stunden gearbeitet, so sind das 70 kr., und das macht pro Woche fl. 4'20.

Vorsitzender: Sie sind also nicht im Wochenlohn, sondern im Stnudenlohn gestanden? Exp. 1": Der Tnrchschnittslohn betrug 5 bis 10 kr. pro Stunde, also fl. Z pro Woche bei zehnstündiger Arbeitszeit.

Exp. Nr. 57: Kündigung war im Betriebe, wo ich lernte, nicht. Auch die Arbeiterinnen konnten jeden Augenblick fortgehen. Das stand in der Arbeitsordnung.

Dr. Schwiedland: Welche Arbeit machten Sie? Exp. Nr. 57: Fransen und Embrassen für Fenstervorhänge.

Dr. Schwiedland: Wurde diese Arbeit immer von Frauen ge­macht? Exp. Nr. 57: Ja.

Dr. Frey: Wie kamen Sie in den Betrieb, wo Sie lernten? Exp. Nr. 57: Durch Nachfrage. Arbeitsvermittlung gibt es keine. (Ueber Befragen.) So lange ich dort war, ist an Sonn- und Feiertagen nicht ge­arbeitet worden.

Dr. Rauchberg: Sie sagten, es sei vorgekommen, daß nicht die ganze Zeit gearbeitet wurde. Wie oft kam das vor ? Exp. Nr. 57: Im Betriebe, wo ich lernte, machen sie sehr oft dreiviertel Tage. Das ist sehr ungleich. Jetzt ist es am schlechtesten. Da wird bis '^4 Uhr gearbeitet. Dann kommt wieder eine Arbeit, und es geht wieder bis 0 Uhr.

Dr. Rauchberg: Gilt das für den ganzen Betrieb? Expertin Nr. 57: Ja. Da müssen Alle fortgehen. Ganz ausgesetzt wird aber nicht. (Ueber Befragen des Vorsitzenden.) Das Arbeitslocal ist ebenerdig, im Hose. Es hat drei Fenster in den Hos und ein Glasdach. Gelüftet wird oben und auch durch die Ventilation. Bei der Arbeit entwickelt sich sehr viel Staub. Die Reinigung besorgen die Lehrmädchen nach Feierabend, wenn die Arbeiter fort find. Der Fußboden wird sehr selten gewaschen. Das Mittagessen haben wir nicht im Arbeitslocale eingenommen, die Meisten sind in's Kaffeehaus gegangen. Das Gabelfrühstück und die Jause haben wir im Arbeitslocale gegessen. Wasser zum Waschen war vorhanden. Wir haben bei der Arbeit