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Vorsitzender: Werden während der Saison Ueberstunden ge­macht? Exp. Vogels: Wir haben vier Abende anstatt bis 6 bis 7 Uhr gearbeitet. Früher ist das häufiger gewesen.

Vorsitzender: Wie sind die Lohne der Arbeiterinnen? Experte Vogels: Die Arbeiterinnen, die aus der Lehre kommen, haben bei uns fl. 4. Nach einem halben Jahre oder je nach der Fähigkeit nach sieben, acht Monaten erhalten sie um 50 kr. mehr, bis sie fl. 5'50 erreicht haben fl. 0 bekommt nur eine sehr gute Arbeiterin. Die ersten Arbeiterinnen haben fl. 7, das sind die Vorsteherinnen an den Tischen. Außer diesen hat nur eine Einzige fl. 7. Heimarbeiterinnen beschäftigen wir nicht. Es kommt aber häufig vor, daß die Mädchen Arbeit nach Hause nehmen. So viel ich weiß, sind sie nach hiesigen Begriffen gut dafür entlohnt worden. Sie verdienten, wenn sie die Arbeit verstanden, mehr als am Tage. Die Leute drücken aber selbst die Löhne herab. Durch das starke Angebot zur Hausarbeit ist man gezwungen, die Lohne herabzusetzen.

Vorsitzender: Sind Viele verheiratet? Exp. Vogels: Ich glaube, das sind nur vier.

Vorsitzender: In welchem Alter sind die Ansgelernten ? Experte V ogels: Gewöhnlich sind sie 18, 19 und 20 Jahre alt.

Vorsitzender: Haben Sie auch alte Arbeiterinnen? Experte Vogels: Wir haben eine, die schon 60 Jahre alt ist.

Vorsitzender: Wissen Sie, ob die Arbeiterinnen von 19 und 20 Jahren von zu Hause Unterstützung haben? Exp. Vogels: Ein­zelne sind bei ihren Eltern. Die Eltern betrachten den Verdienst der Tochter als eine Einnahme für sich. Bei den Lehrmädchen ist das sicher die Regel. Die Mädchen, die aus sich selbst angewiesen sind, können unmöglich mit ihrem Lohne auskommen.

Dr. Rauchberg: In welchem Verhältniß steht die Zeit, in welcher dreiviertel Tag gearbeitet wird, zu jener, wo voll gearbeitet wird ? Experte Vogels: Von Ende August bis Mitte December oder Anfangs Jänner wird voll gearbeitet, dann dreiviertel Tage.

Dr. Rauchberg: Im Allgemeinen gelten also die Lohnsätze für die Hälfte des Jahres? Exp. Vogels: Ja, für die andere Hälfte kommen 25 Percent in Abzug.

Vorsitzender: Ist es richtig, daß in Ihrem Betriebe keine Kündi­gungsfrist besteht? Exp. Vogels: Ja. Aber die Entlassung darf nach der Fabriksordnnng nur am Samstage stattfinden. Bei der Ausnahme werden die Arbeiterinnen auf die Fabriksordnung aufmerksam gemacht. Wenn sich eine dagegen sträubt (der Fall ist allerdings noch nicht vorgekommen), so hätte der Chef wohl oder übel zahlen müssen, denn er mußte es mit der Arbeiterin bei der Aufnahme ausdrücklich vereinbaren.

Dr. Ofner: Kommen Abzüge vor? Exp. Vogels: Ja. Wenn eine Arbeiterin zu spät kommt, und wenn es auch nur eine halbe Minute ist, werden ihr 10 kr. abgezogen. Das steht in der Fabriksordnung und würd strenge gehandhabt. Diese Gelder kommen in eine Casse, was aber mit ihnen geschieht, weiß ich nicht. Früher war es üblich, das Geld alle zwei Jahre unter die Arbeiterinnen zu vertheilen. In diesem Jahre hat der Chef eine Ausnahme gemacht, weil die Arbeiterinnen vor Weihnachten an ihn Forderungen bezüglich der Luft und der Heizung stellten. Eine Controle über diese Gelder steht den Arbeiterinnen nicht zu.

Dr. Ofner: Was geschah damals? Exp. Vogels: Im Arbeits- locale ist sehr schlechte Luft. Das Local befindet sich un Parterre in den Hof heraus und hat eigentlich keine Fenster. Es ist da nur der untere Theil, so eine Klappe, zu öffnen. Tann war ein doppeltes Glasdach, welches auch nicht zu öffnen ist. Nun hat der Chef über meine Intervention eine Ven­tilation anbringen lassen. Die Mädchen sind aber sehr verweichlicht. Sie