die unter 16 Jahren ist. Ich kenne kein Geschäft, wo jüngere Mädchen sind, höchstens daß die eigene Tochter eines kleinen Meisters zur Arbeit ange­halten wird; da werden vielleicht schon achtjährige Mädchen verwendet; denn das Falzen können auch schon Kinder besorgen. Die Wochenlohn- und Stück- lohnarbeiter machen ganz verschiedene Arbeiten; ein Arbeiter, der im Wochen­lohn ist, macht keine Stückarbeit. Ich nehme die Wochenarbeiter meistens im Wochenlohn aus, doch kommt es vor, daß auch ein Uebergang vom Accord zum Wochenlohn stattfindet. Wochenarbeiter werden aber nie zum Falzen verwendet.

Wittelshöser: Kommt es vor, daß das Heften von Theken von Frauen besorgt wird? Exp. Scheibe: Das kommt bei mir nicht vor; vielleicht einmal in zehn Jahren. Was die Strafen betrifft, so wird das Essen im Locale nur bestraft, wenn es während der Arbeitszeit geschieht; es kann ja nicht gestattet werden, während der Arbeit zu essen; es wird Ihnen wohl auch nicht angenehm sein, wenn sie ein Stück Brot oder Speckschwarten in einem Buche finden.

Wittelshöser: Beträgt die Strafe jemals mehr als der entstandene Schade? Exp. Scheibe: Gott bewahre!

Dr. Berkauf: Sie sagten, die Strafe ist 20 kr., wenn also 20 Bogen beschädigt werden, so kommt aus den Bogen 1 kr. ? Exp. Scheibe: Das kann man nicht so nehmen, sie kann ja auch 100 Bogen zerreißen.

Dr. Verkauf: Haben Sie bestimmte Grundsätze, nach welchen Sie strafen? Also z. B. für eine Beschädigung bis zu einer bestimmten Bogen­zahl 10 kr., darüber hinaus 20 kr.; und hat der Werkführer bestimmte Weisungen, und worin bestehen sie? Exp. Scheibe: Für eine bestimmte Bogenzahl bestehen keine Strafsätze.

Dr. Verkauf: Sie fagen. daß die Strafe nicht höher ist als der Schade. Sie werden doch zugeben, daß das Mädchen auch einen Bogen zer­reiben kann. Exp. Scheibe: Dafür wird sie gar nicht bestraft. Der Werk­führer muß das beurtheilen, ob ein Schade fo gering ist, daß die Strafe entfällt.

Prof. v. Philipp ovich: Ich möchte constatiren, daß hier wieder­holt in Ihrem Buche schlechte oder schlampige Arbeit mit 40 oder 50 kr. bestraft erscheint. Exp. Scheibe: Das kommt nur bei Männern und nicht bei Mädchen vor. Das Zerreißen eines Werkes wird höher bestraft, weil das Buch wieder aus den Decken herausgerissen werden und die ganze Arbeit wiederholt werden muß, und es wird gestraft, damit die Arbeit dann gut gemacht werde.

Dr. Verkauf: Ich bitte uns zu fagen, ob die Arbeiter Einfluß auf die Vertheilnng der Strafgelder an die Kranken nehmen? Exp. Scheibe: Es geschieht theils ohne, theils im Einvernehmen mit den Arbeitern. (Ueber Befragen.) Ein Bericht über Einnahmen und Ausgaben ist nicht vertheilt worden; es wird wohl oft, aber nicht regelmäßig von den Arbeitern Einblick in das Buch verlangt. Das war das letzte Mal vor Weihnachten der Fall, und zwar stellte ein Arbeiter das Verlangen. (Ueber Befragen.) Ich weiß nicht, ob dies ein Vertrauensmann der Arbeiter ist, ich kenne die Vertrauens­männer nicht.

Experte Herr Veith: Herr Scheibe sagte, daß er auch seinerzeit gefalzt hat; aber was hat er für das Tausend bekommen? Als ich Anfangs der Siehziger-Jahre nach Wien kam, habe ich auch gefalzt und damals 70 kr. per tausend Bogen bekommen; daraus ist zu ersehen, daß die Tendenz des Lohnes eine sinkende ist. Herr Scheibe sagte auch, daß bei der Cartonage- Erzeugung keine Verletzungen vorkommen.

Exp. Scheibe: Ich bin darüber nicht gefragt worden und möchte bitten, daß Herr Veith bei der Sache bleibt; er ist auch Arbeitgeber wie ich, und ich bin nicht verpflichtet, ihm zu antworten. Er war früher Arbeiter­führer, und als er nirgends Arbeit bekommen hat, hat er sich etablirt.

Exp. Veith: Ich möchte nur die Mittheilungen des Herrn Scheibe,