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und es wird das bei der Aufnahme mit dem Herrn vereinbart. Das wird überhaupt in allen Geschäften mit dem Herrn von vornherein ausgemacht, denn manche Herren wollen 8- oder 14tägige Kündigungsfrist haben. Ich stehe im Wochenlohn und verdiene sl. 8'50, früher hatte ich fl. 8.

Dr. Schwiedland: Sie haben, da Sie in einem Kundengeschäft find, eine andere Saison als die früheren Expertinnen. Ist Ihnen bekannt, daß Fabriksarbeiterinnen, wenn sie nichts zu thun haben, iu diese Kunden­betriebe eintreten? Exp. Nr. 132: Gewiß; die Stepperinnen z. B. find nur fünf, sechs Monate höchstens bei einem Betriebe. Wenn in den Fabriken nichts zu thun ist, gehen sie zu den Obertheilherrichtern und in die Friemgeschäfte, und wenn dort ausgesetzt wird, kehren sie wieder in die Fabrik zurück.

Vorsitzender: Was sind das, die Obertheilherrichter? Exp. dir. 132: Diese machen nur Obertheile, und die kleinen Schuster, welche sich keine Stepper halten können, kaufen die Obertheile dort. Strafen und Abzüge kommen bei uns nicht vor, auch nicht für das Zuspätkommen. In dem Friemgeschäft ist es überhaupt nicht so genau. Ich habe nur den Herrn als Vorgesetzten. Ich bin alleinstehend und habe die Kost von der Frau, welche auch draußen bei unserer Werkstätte wohnt, da das Haus Eigenthum des Herrn ist. Ich bekomme dort in der Früh Kaffee, zum Gabelfrühstück kaufe ich mir manchmal etwas; zu Mittag esse ich Fleisch, Gemüse; einmal in der Woche, nämlich am Freitag, haben wir statt des Fleisches Mehlspeise und zur Jause Kaffee. Abends lasse ich mir vom Gasthaus etwas zum Essen und ein Viertel Wein holen, weil ich kränklich bin. Ich zahle der Frau für das Mittagessen 25 kr., für die Jause 9 kr.

und für das Frühstück auch 9 kr., zusammen also 43 kr.; im Ganzen gebe

ich täglich über 60 kr. für das Essen aus. Unser Local befindet sich in einem alten Hause. Die Fenster des Locals, in welchem ich arbeite, gehen in den Hof, und dasselbe liegt im Parterre. Die Bödenarbeiter sind in einem Kellerlocal. Mein Local hat nur ein Fenster, und es arbeiten drinnen mein Vorrichten und ich. Luft und Licht ist in genügendem Maße vorhanden. Das Local wird zwei- bis dreimal im Jahre ausgegeben, die Fenster werden öfter geputzt, dies Alles besorgt die Köchin. Das Kehren wird von den drei Lehrjungen besorgt. Diese müssen, glaube ich, drei Jahre lang

lernen. Das erste Jahr werden sie zu Gängen verwendet, das zweite Jahr

verrichten sie Flickarbeit, und im dritten Jahre bekommen sie schon neue Arbeit. Die Lehrjungen haben Kost und Quartier, bekommen jedoch nichts gezahlt. Wir essen in dem Local, in dem wir arbeiten. Die Bödenarbeiter schlafen auch dort. In der oberen Werkstätte sind drei Betten, in der unteren vier, und in jedem Bett schlafen zwei Arbeiter. In dem Local, wo ich arbeite, schläft der Geschäftsführer. Wenn ich da um 6 Uhr Früh schon hinkomme, so ist es ost sehr unangenehm, und ich muß die Fenster auf­reißen, da ich sonst nicht arbeiten könnte. Es ist nur ein Abort vorhanden, der aber sehr rein ist. Die Arbeiter sind mit Ausnahme des Vorrichters und eines Bödenarbeiters alle ledig.

Ich bewohne mit einem anderen Fräulein zusammen ein Zimmer, für welches wir zusammen fl. 14 monatlich zahlen. Ich gehöre keinem Verein an. Ich bin bei der Genossenschafts-Krankencasse und zahle wöchentlich 12 kr., der Herr 6 kr.; im Krankheitsfälle bekomme ich fl. 4'48 Krankengeld. Für dritte Personen habe ich nicht zu sorgen. Ich könnte mir bei meinem Erwerb wohl hie und da Unterhaltungen gönnen, aber da ich krank bin, kann ich nichts mitmachen. Ausflüge an Sonntagen mache ich nicht, da ich ohnehin in einen: halbländlichen Vororte wohne. Ich lese täglich das Deutsche Volksblatt". Ich möchte noch hinzufügen, daß wir auch eine Vermittlung im Fachverein der Schuhmacher haben, sie wird aber von uns nicht benützt, denn es ist damit eine eigene Sache. Wenn mau nämlich