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er es einem Anderen anvertraut und mit diesem hat der Werkführer ge­sprochen.

Wittelshöfer: Haben Sie jetzt Arbeit? Exp. Nr. 41: Nein, ich werde wohl auch in der Branche keine finden können.

Experte 8: Soweit mir der Sachverhalt bekannt ist, kann ich nur mittheilen, daß die Namhaftmachung der Expertinnen und Experten im Ge­heimen vor sich gehen muß, so daß der betreffende Abtheilungsleiter nichts davon erfährt. Nun hat er aber doch erfahren, daß welche namhaft gemacht sind, und hat sich Mühe gegeben, die Leute zu eruiren. Wie nun das Denunciantenwesen schon ausgebildet ist, hat der Abtheilungsleiter wahr­scheinlich von Einem erfahren, daß die Expertin hier Angaben gemacht hat und hat, wie er gewohnt ist, sich in unanständiger Weise über die Organi­sation zu äußern, auch über die Enquete in solcher Weise gesprochen. Nun hat er sich eine Ursache gesucht, ein Exempel zu statuiren, und hat jenen geringfügigen Anlaß dazu benützt, weil, wie die Expertin sagt, sie eine Wuchtet einer anderen Arbeiterin gezeigt hat; das hat er als Zeitvergeudung bezeichnet und diesen nichtigen Vorwand dazu benützt, der Expertin zu sagen, sie möge ihren Lohnzettel bringen, sie sei entlassen. Kündigung gibt es keine, und so mußte sie gehen. Bemerkenswerth ist, daß sie fünf Jahre ohne Anstand gearbeitet hat, daß man mit ihrer Arbeit sehr zufrieden war, und daß nie etwas gegen sie vorgelegen ist. Die Entlassung hat unmittelbar, nachdem sie Angaben in der Enquete gemacht hat, stattgefunden, kaum 14 Tage darnach.

Dr. Ofner: Sie sagten, die Namhaftmachung müßte im Geheimen geschehen, damit der Werkleiter nichts erfahre. Warum sollte der Werkleiter nichts erfahren? Exp. 8: Weil er schon wiederholt Maßregelungen vor­genommen hat an Personen, von denen er wußte, daß sie sich in der gewerk­schaftlichen Bewegung hervorthun. Wir hatten schon von vornherein gedacht, daß die Leute, welche Angaben machen, gemaßregelt werden, denn wir wußten, daß die Werkleiter unumschränkte Macht haben, die Arbeiterinnen aufzunehmen und zu entlassen.

Dr. Schiff: Ist das die einzige Expertin aus dieser Fabrik, die vernommen wurde? Exp. 8: Es waren noch andere da, denen ist noch nichts geschehen, aber sie haben auch die Entlassung zu gewärtigen.

Vorsitzender: Es will nun der Herr Experte 0 einige Bemer­kungen zur Richtigstellung der Aussage des Unternehmers Experten Schnabl und Pollak (von der Firma Jacob Schnabl L Co.) machen. Exp. 0: Es heißt in der Zeitung, im Berichte über die Aussage des Unternehmers der Firma Schnabl:In der Fabrik werden 500 Personen beschäftigt. Von diesen sind 10 Percent Mädchen von 14 bis 10 Jahren." Da ist nun die Anzahl der Mädchen von 14 bis 16 Jahren richtigzustellen. Ich kann mit Bestimmtheit behaupten, daß es über 20 Percent sind. Dann ist die An­gabe richtigzustellen, daß immer gleichmäßig gearbeitet wird, daß also feine Saison ist. Es gibt Zeiten, wo weniger zu thun ist; da wird die Arbeiterin allerdings nicht direct wegen Mangel an Arbeit entlassen, aber es gibt so wenig zu thun, daß die Arbeiterinnen zu wenig verdienen und in Folge dessen sich selbst um anderwürtige Arbeit umsehen.

Wittelshöfer: Wie zeigt sich, daß in der Werkstätte wenig zu thun ist? Exp. 6: Da kommt es oft vor, daß die Arbeiterin zwei­einhalb Stunden auf Arbeit warten muß.

Wittelshöfer: Eine Arbeiterin sagte, es komme auch vor, daß die Arbeiterinnen in der Fabrik erscheinen, aber keine Arbeit erhalten und wieder nach Hause gehen müssen. Ist Ihnen davon etwas bekannt? Exp. 6: Das kommt vor, aber höchst selten.

Exp. Nr. 164: Das ist bei dieser Firma nicht der Fall, da warten wir nur zwei bis drei Stunden auf Arbeit.