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Exp. 6 : Es heißt weiter im Berichte: Der Experte gibt an, daß es von Seite des Abtheilnngsleiters verboten sei, die Büchel mit der Zunge zu befeuchten. Das ist nicht richtig. Er sagt: es können Schwämme benützt werden. Es sind aber niemals Schwämme dagewesen, welche man hätte benützen können. Wenn die Arbeiterin sich einen Schwamm kauft, so hat sie einen, sonst nicht. Nachdem bekanntgeworden war, daß hier Expertinnen ausgesagt hatten, hat der Abtheilungsleiter gesagt:Das Schlecken habe ich nicht gern. Befeuchten Sie mit dem Schwämme." Trotzdem sind bis heute keine Schwämme in der Werkstätte. Ferner sagte er, es bestehe ein alter Stock von Arbeitern. Mit demalten Stock" von Arbeitern und Arbeiterinnen sieht es so aus: Von den Arbeiterinnen sind ungefähr 35 seit 14 bis 20 Jahren in der Fabrik. Diese 35 sind in allen neun Ab­theilungen vertheilt; von den 90 Männern sind acht seit 15 bis 20 Jahren, einige seit 25 Jahren und zwei über 35 Jahre in der Fabrik. Diese Alle sind aber auch in den verschiedenen Werkstätten vertheilt.

Dr. Ofner: Wie viele Arbeiter sind länger als fünf Jahre in der Fabrik? Exp. 0: Der Vierttheil der Arbeiter. (Aus Befragen.) Ferner gibt er an, daß die Hülsenpickerinnen st. 8 bis 9 verdienen. Damit ver­hält es sich so: Selbst wenn des Unternehmers Angabe, daß eine Arbeiterin 3000 Hülsen täglich picken kann, im Allgemeinen richtig wäre (thatsächlich trifft sie nur bei fünf Arbeiterinnen zu), so würde die Frau nur fl. 7'20 wöchentlich verdienen, da das Tausend mit 40 kr. bezahlt wird. Nun bekommt aber die Arbeiterin Arbeit mit nach Hause, die sie also außer der Fabrikszeit macht, und so erzielt sie einen Verdienst von fl. 8 bis 9. Das dürfte der Chef nicht wissen; er hat seine Angaben dem Lohnbuche ent­nommen.

Wittelshöfer: Müssen die Arbeiterinnen die Arbeit nach Hause nehmen? Exp. Nr. 164: Der Werkführer gibt ihnen die Arbeit und sagt:Das muß bis zu dieser Zeit fertig werden."

Wittelshöfer: Und wird man entlassen, wenn man die Arbeit nicht annimmt? Exp. Nr. 164: Das weiß ich nicht.

Exp. 6: Dann heißt es:Das Aufnehmen und Entlassen von Arbeiterinnen ist den Werkmeistern überlassen." Aus die Frage der Commission, ob dabei willkürlich vorgegangen wird, gibt der Experte an, ihm sei nichts davon bekannt. Das ist aber nicht richtig, denn es mußte ihm bekannt sein, daß Willkür vorkommt. Es liegt ein Fall vor, wo ein Arbeiter eine Stunde nach seiner Aufnahme entlassen wurde. Der Werkmeister erfuhr, daß er der Organisation der Papierarbeiter angehöre. Der Werkmeister hat ihm das nicht direct vorgehalten, sondern er hat gesagt, er könne ihn nicht brauchen. Aber er hat sich geäußert, daß er erfahren hat, daß der Arbeiter ein socialdemokratischer Agitator ist. Das war aber nicht richtig. Der Unternehmer-Experte sagte ferner:Die Unternehmer haben nichts gegen die Organisation." Die Unternehmer persönlich vielleicht nicht, aber die Werkmeister sehen sie sehr ungern, wie man daraus entnehmen muß, daß Leute, die bei einer Organisation sind, schlechtere Arbeit bekommen und die Werkmeister sie überhaupt ungünstiger behandeln.

Baronin V o g elfa ng : Welchen Verkehr haben die Mädchen mit dem Chef?Exp. 0: Gar keinen. Die Mädchen werden vorn Abtheilungs­leiter aufgenommen. Der Chef kommt selten, im Durchschnitt einmal im Monat in die Fabriksränme.

Baronin Vogelfang: Wenn sich die Arbeiterin benachteiligt glaubt, wendet sie sich da an den Chef? Exp. 6: Im äußersten Noth- falle. Es wird ihr beim Eintritte auch nicht gesagt, daß sie sich an den Chef wenden soll. Das ist Alles dem Abtheilungsleiter anheimgestellt. In anderen Betrieben, wo der Chef oft, fast täglich in's Geschäft kommt,