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Dr. Verkauf: Einen Einblick haben Sie aber nicht? Expertin Nr. 176: Wenig.

Herrdegen: Waren Sie, wie Sie ausgelernt hatten, in der Lage, selbstständig einen Hut aufzuputzen? Exp. Nr. 176: Schwerlich.

Herrdegen: Sie werben aber doch bei der Genossenschaft frei­gesprochen. Machen Sie da kein Probestück? Exp. Nr. 176: Ja.

Herrdegen: Haben Sie auch in andere Betriebe Einsicht ge­wonnen? Exp. Nr. 176: Wenig.

Herrdegen: Ist Ihnen nicht bekannt, ob nicht in einzelnen Be- trieben eine sogenannte Lehrmädchenwirthschast getrieben wird? Expertin Nr. 176: Das kommt auch vor. Einzelne sind gar nicht einmal angemeldet.

Herrdegen: Wissen Sie aus den Genossenschaftsstatnten, wie viel Lehrmädchen aufgenommen werden dürfen? Exp. Nr. 176: Zwei, höchstens drei.

Herrdegen: Sie glauben, daß in einzelnen Betrieben mehr sind? Exp. Nr. l76 : Ich weip das. Das ist eine Protectionswirthschaft. Einige aus der Genossenschaft können die Sache mit der Lehrfrau schon so ordnen, daß sie die Mädchen so ausdingen, als ob sie zwei Jahre gelernt hätten.

Herrdegen: Gibt es bei Ihnen auch sogenannte Lehrfräulein? Exp. Nr. l76: Ja. Die lernen gewöhnlich ein Jahr und müssen der Lehr­frau fl. 60 Lehrgeld zahlen.

Herrdegen: Ist Ihnen bekannt, daß Lehrmädchen längere Zeit nur mit den Schachteln zu den Kunden gehen müssen? Exp. Nr. 176 : Ja.

Herrdegen: Kann in dem Geschäfte, wo Sie früher waren, mit Ausnahme der Ersten, jede Einzelne einen Hut selbstständig machen? Exp. Nr. 176: Ja, das haben sie auch machen müssen. Ärbeitstheilung war keine.

Herrdegen: Ist Ihnen bekannt, daß in manchen Geschäften Ueber- stnnden in sehr ausgiebigem Maße ohne Entschädigung dictirt werden? Exp. Nr. 176: Das weiß ich nicht.

Dr. v. Fürth: Wie werden die Uebcrstunden bezahlt? Expertin Nr. 176: Es wird der Lohn, der aus die Stunde entfällt, berechnet.

Dr. v. Fürth: Und wenn Sie Arbeit nach Hause nehmen? Exp. Nr. 176: Die Frau kann ja berechnen, wie lange man ungefähr gebraucht hat.

Dr. v. Fürth: Müssen Sie, wenn Sie eine Nacht durchgearbeitet haben, weiter arbeiten? Exp. Nr. 176: Ja, man geht auf zwei Stunden nach Hause.

Dr. Schwab: Was haben Sie für Löhne in dem Geschäfte, wo Sie jetzt sind? Exp. dir. 176: fl. 8 monatlich; das ist eine untergeordnete Hilfsarbeiterin. Die beiden Anderen haben fl. 12.

Dr. Ofner: Was heißt das, daß Sie im ersten Jahre Commissionen lernen mußten? Exp. Nr. 176: Die ersten zwei, drei Monate wird man mit einem Mädchen mitgeschickt, um bei den Geschäftsleuten einzukaufen. Die ist schon tüchtig. Nach drei Monaten hat man sich ein bischen Fertig­keit angeeignet, da kann man schon allein gehen.

Dr. Ofner: Das bezieht sich wohl nur aus Nebensachen? Exp. Nr. 176: Ja.

Dr. Schiff: Sie bekommen für die Ueberstunden das Doppelte. Wie viel entfällt gewöhnlich auf eine Ueberstunde? Exp. Nr. 176: Pro Tag ungefähr fl. 1 30, also für eine Ueberstunde 30 kr.

Baronin Vogelfang: Wie alt ist das Mädchen, das fl. 8 bekommt? Exp. 176: 16 Jahre. Sie ist eben ausgelernt.

Dr. Schwab: Wissen Sie, wie alt die ältesten Arbeiterinnen in Ihrer Branche sind? Exp. Nr. 176: Es gibt auch sehr alte.

Vorsitzender: Wie ist es bei Ihnen mit der Arbeitsvermittlung?