In allen Fällen der Kündigung wegen Schließung des Theaters kann die .Kündigung, soweit das Künstlerpersonale in F.age kommt, nur gegen die Ge­sammtheit einer Kunstgattung, desselben erfolgen.

8 15. Besteht das Solomitglied in der Zeit, in welcher das Theater all­jährlich geschlossen ist, von der Buhnenleitung vertragsmäßig kein Einkommen, so kann es während dieser Zeit an der freien Verwerthung seiner Berufsthätigkeit an auswärtigen Bühnen nicht gehindert werden.

8 16. Die Buhnenleitung sowohl, wie das Mitglied unterwerfen sich in allen in Bezug aus den zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrag, namentlich in allen streitigen Fällen die Conventionalstrase betreffend, unbedingt der Entscheidung des

an dem jeweiligen Wohnsitze des Herrn.iTheaterdirectors) competenten

k. k. Bezirksgerichtes und dem Summarversahreu-

8 17- Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich die von der Buhnenleitung ver­hängten Ordnungsstrafen von seiner Gage abziehen zu lassen.

8 18. Die von der Directiou erlassene allgemein giltige Disciplinar- und Hausordnung bleibt in Kraft, insoweit sie nichts enthält, was diesem Vertrage zuwiderläuft.

Vorstehender Vertrag, einschließlich der allgemeinen Bestimmungen, ist von beiden Theilen gelesen, genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden und besitzt jeder der Contrahenten ein vollkommen gleichlautendes Exemplar.

Fragebogen.

Benutzt bei der Einvernahme der Experten.

I. Wie lange im Betriebe? Vorher wo?

II. Zahl der Beschäftigten? Während der Saison und nach derselben? Männer, Frauen, Kinder? Welche Artikel erzeugt? Motorenbetrieb? Neben Werkstätten- auch Hausarbeiterinnen? Arbeiterinnen aus welchen Kreisen? Lehrmädchen? Arbeitsvermittlung?

III. ?ohn: Wie wird Verdienst berechnet? Verschieden nach Saison? Ausgaben für Rohstoffe rc. ? Ueberstnndeu wie gezahlt? Höhe des Hohnes? Arbeit nach Hause Abends? Entlohnung derselben? ?ohu von Männern, Frauen, Kindern? Abzüge? Strafen? ?ohn der Heimarbeiterinnen?

II. Arbeitszeit? Lag und Nacht? Pausen? Sonn- und Feiertage? Sommer und Winter? Saison? Kündigung?

Frauen-Eiiqin'te.

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