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Die französische Revolution setzte der Unfreiheit und Unsicherheit des Eigenthums die Freiheit und Sicherheit desselben gegenüber. Jedermann kann erwerben und besitzen und seinen Erwerb und Besitz frei und unantastbar behaupten. Kein Privilegium, kein ständisches Recht kann diese Freiheit einschränken oder ihre Früchte schmälern. Nur der Staat hat für seine Erhaltung und seine Bedürfnisse einen Anspruch auf das Eigenthum. Aber nach seinen Kräften allein und, innerhalb dieses Staates, gleich sollen alle Bürger den staatlichen Bedürfnissen genügen. Das war der erste und vielleicht größte Sieg der französischen Revolution. Wenigstens hat es keine Gewalt nach ihr gewagt die Heiligkeit und Gerechtigkeit dieses Satzes anzutasten. Freiheit und Sicherheit des Eigenthumsrechtes lehrten die Menschenrechte, und nach ihnen alle Konstitutionen.
Es war nicht möglich mit diesem einen Siege das freiheits- gierige Volk zu befriedigen und den Kampf um neue Siege damit zu beenden. Und der zweite große Sieg der französischen Revolution war die Freiheit der Arbeit oder das freie und unantastbare Recht auf Arbeit. Eigenthum und Arbeit sind zwei gleiche wirthschaftliche Thatsachen. Die Arbeit ist das werdende Eigenthum und das Eigenthum nichts anderes als die gewordene Arbeit, d. h. das Resultat derselben. Dieses hat in der Gesetzgebung längst seine Anerkennung und seinen Ausdruck gefunden. Sie nennt es in lhren Beziehungen zur Person das Eigenthumsrecht. Man könnte mit derselben Kraft von einem Arbeitsrecht sprechen, wenn man das Wort nicht fürchten würde in Anbetracht der traurigen Verwirrungen, die es in den unentwickelten Vorstellungen aufgeregter Gemüther erzeugt hat. Den
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