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Die französische Revolution setzte der Unfreiheit und Unsicherheit des Eigenthums die Freiheit und Sicherheit des­selben gegenüber. Jedermann kann erwerben und besitzen und seinen Erwerb und Besitz frei und unantastbar behaup­ten. Kein Privilegium, kein ständisches Recht kann diese Freiheit einschränken oder ihre Früchte schmälern. Nur der Staat hat für seine Erhaltung und seine Bedürfnisse einen Anspruch auf das Eigenthum. Aber nach seinen Kräften allein und, innerhalb dieses Staates, gleich sollen alle Bürger den staatlichen Bedürfnissen genügen. Das war der erste und vielleicht größte Sieg der französischen Revolution. Wenigstens hat es keine Gewalt nach ihr gewagt die Heilig­keit und Gerechtigkeit dieses Satzes anzutasten. Freiheit und Sicherheit des Eigenthumsrechtes lehrten die Menschenrechte, und nach ihnen alle Kon­stitutionen.

Es war nicht möglich mit diesem einen Siege das freiheits- gierige Volk zu befriedigen und den Kampf um neue Siege damit zu beenden. Und der zweite große Sieg der fran­zösischen Revolution war die Freiheit der Arbeit oder das freie und unantastbare Recht auf Arbeit. Eigenthum und Arbeit sind zwei gleiche wirthschaftliche That­sachen. Die Arbeit ist das werdende Eigenthum und das Eigenthum nichts anderes als die gewordene Arbeit, d. h. das Resultat derselben. Dieses hat in der Gesetzgebung längst seine Anerkennung und seinen Ausdruck gefunden. Sie nennt es in lhren Beziehungen zur Person das Eigenthumsrecht. Man könnte mit derselben Kraft von einem Arbeitsrecht sprechen, wenn man das Wort nicht fürchten würde in An­betracht der traurigen Verwirrungen, die es in den unent­wickelten Vorstellungen aufgeregter Gemüther erzeugt hat. Den

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