eine Petitionsschrift (kstitiou äss ksmuaös äu Disrs-Ltat au koi 1789), in der sie begehrten,um alle Uebel abzu­stellen," daß nicht mehr die Männer allein und unter keinem Vorwandejene Gewerbe üben dürfen, welche, wie Nähen, Stricken, Modearbeiten u. s. w. die Apanagen der Frauen sind"; sie begehrten,daß die Güte des Königs ihnen die Mittel gewähre, durch welche sie die Talente, mit denen die Natur sie ausgerüstet, geltend machen können," sie begehrten Aufklärung und Zulässigkeit zu den Aemtern,nicht um die Autorität des Mannes zu usurpircu, sondern um mehr geachtet zu sein, und die Mittel zu haben, leben zu können an dem Rande des Unglücks." Das war das erste Auftauchen des Bewußt­seins, daß auch die Frauen zur Arbeit berufen seien, und gleich den Männern nur durch Arbeit und Bildung frei und glücklich werden können, das war das erste Mal, daß die Frauen ihr Recht auf Arbeit geltend machen und in der Herstellung dieses Rech­tes hoffen,amRande desUnglücks" leben zu können.

Die Constituante ging nicht auf die Beschwerdeschrift der Frauen des dritten Standes ein. Und mit gutem Recht! Die Frauen begehrten ihr Recht auf Arbeit zugleich durch eine Organisation der weiblichen Arbeit geltend machen zu wollen. Und diese Organisation sahen sie in der Herstellung eines Privilegiums ihrer Arbeit. Jene Arbeiten, welche nach hergebrachtem Gebrauch scheinbar nur dem Weibe zukamen, wie Nähen, Stricken, Modearbeiten u. dgl. sollen den Männern verboten und ausschließlich und konkurrenzfrei den Frauen vorbehalten bleiben. Die National­versammlung erklärte dagegen die Freiheit der Arbeit mit ihrer Gewerbe- und Handelsfreiheit und vernichtete jede