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Schranke, welche bisher auch das Weib gehindert hatte in die wirtschaftliche Bewegung der Zeit einzugreifen, um in ihr durch freie Bethätigung der persönlichen Kräfte Wohl­stand und Zufriedenheit zu erwerben.

Aber so wenig die Männer fähig waren, dem dahin brausenden Strom der Revolution zu widerstehen und seine Leidenschaften zu bekämpfen, so wenig vermochten es die Frauen. Der Sturm der Zeit ließ den Samen wirtschaftlichen Glückes nicht zur Reife gelangen, ja, nicht einmal in die Halme schießen. Wie die Männer Wohlstand und Glück nicht von der Arbeit zu erwarten Geduld und Muth hatten und sich in den ziellosen Kamps um eine imaginäre Freiheit stürz­ten, so wurden auch die Frauen irre an ihrer nächsten Auf­gabe und rasten, betäubt von dem Getöse der Revolution, dem entfesselten Volksstrome nach und traten leider alsbald an die Spitze der Entartung und Verwilderung. Schon bei der Bekanntmachung des ersten Wahlgesetzes für die Volks­vertretung, in der der König erklärte, daß Frauen, welche einen Lehenbesitz haben, nur durch Vertretung bei den Wah­len mitwirken können, erklärte eine Beschwerdeschrift der Frauen, (Oaiiisrs äss Oolsanses st Rselamations äss Lsmmss 1789), daß auch sie berechtigt sein müssen selbst zu wählen und in der Gesetzgebung zu erscheinen, um ihre Interessen zu vertreten. Aber,die Devise der Frauen, heißt es immer, ist arbeiten, gehorchen und schweigen. Man wird sagen, daß Alles, was möglich ist, auch schon geschehen, das ist, sich bei den Etats durch Prokuration vertreten zu lassen. Aber man kann darauf antworten, daß ein Adeliger keinen Rotourier, noch dieser einen Adeligen vertreten kann, weshalb nie ein Mann eine Frau zu repräsentiren im Stande ist, da die Stellvertreter immer dasselbe Interesse haben müssen,