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nennt den Menschen in seiner Arbeit und seinem Wissen, den Menschen in der Erfüllung der Pflichten des Lebens, sie nennt diesen Menschen: den Menschen in seiner wirthschaftlichen Existenz.

Das Gesetz der Natur aber ist allen Menschen gemein, und das Gesetz der menschlichen Gesellschaft für Alle gleich. Auch dem Weibe ist es gesetzt, und auch das Weib hat es gleich dem Manne zu erfüllen, und in der Erfüllung desselben findet auch das Weib den Inhalt seines Lebens und der Pflichten desselben. Und so dies wahr ist, und wer könnte es bezweifeln, so müssen auch dem Weibe die Mittel gegönnt sein, dem Gesetz der Natur und der menschlichen Gesellschaft zu gehorchen, dem Leben und seinen Pflichten zu genügen. Mit einem Worte, auch das Weib hat gleich dem Manne denAnspruch auf dieFreiheit derwirth- schaftlichen Existenz.

Dies ist das entscheidende Wort für die Aufgabe der Gegenwart. Und wenn es in der Zukunft des Menschen­geschlechts liegt, daß das Weib, entgegen dem Gesetze eines tausendjährigen Lebens, berufen sein soll, mit dem Manne auch die Lasten der politischen Gemeinschaft der Menschen, die Lasten des Staates zu tragen, wie es I. St. Mill und Andere hoffen und wünschen, dann ist es gewiß, daß dies nur möglich ist, wenn unsere Zeit ihrer Aufgabe erst genügt, dem weiblichen Geschlecht die Freiheit seiner wirthschaftlichen Existenz gesichert zu haben.

Es ist nicht unsere Aufgabe, diese Frage zu erörtern. Es genügt nur darauf hinzuweisen, daß die staatliche Ord­nung dieses Gesetz selbst dem männlichen Geschlecht entgegen­gesetzt, und neben der Reihe der Jahre die politische Berech­tigung von der wirthschaftlichen Sicherheit und Selbststän-