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die Frage nach dem Recht der Frauen auf Ar­beit auftritt, auch die Frage des: Wie sie in un­serer Zeit auftritt, für die ganze Berechtigung der­selben von entscheidender Wichtigkeit. Und wenn auch in dieser Richtung die moderne Sorge für das weibliche Geschlecht dem Geiste der Zeit genügt, ja ganz unbewußt in seine Bahnen einlenkt, dann können wir nicht mehr zwei­feln an der Natürlichkeit dieser Erscheinung und ihrer Gerechtigkeit, wie an der Sicherheit, daß die ersten Bemü­hungen durch den Erfolg gekrönt werden müssen.

Als das erste Mal die Frage nach dem Recht der Frauen auf Arbeit als eine Frage der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Interesses auftaucht, und wir haben gesehen, daß dies während der französischen Revolution der Fall war, da wenden sich die Frauen in ihrer Noth und Sorge an den Staat. Sie richten ihre Schrift an den allmächtigen König, an die absolute Staatsgewalt, und for­dern von dieser die Befreiung von Noth und Sorge durch einen Befehl, der den Männern verbietet, jene Arbeiten zu leisten, welche den Frauen vorbehalten sein sollen. Das war auch im Geiste der Zeit, im Geiste der ganzen Ver­gangenheit, deren Schicksal ja stets in der Willkür des Monarchen, in den Händen der absoluten Staatsgewalt lag, und die nicht lebte und wirkte nach einem allgemeinen und gleichen Recht, sondern, entsprechend dem Geiste ihrer Will­kür, durch Siandesrechte, durch Privilegien das Schicksal der Gesellschaft bestimmte. Aber dem Geiste, dem die fran­zösische Revolution Bahn brechen wollte, dem Geiste, durch den die Zukunft leben und glücklich sein sollte, diesem Geiste