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Da bildet sich nach Auflösung der karolingischen Monarchie schon in großen Grundlinien das europäische Staatensystem. Städte und große Gemeinwesen heben sich innerhalb der verschiedenen Landesgrenzen empor, bilden in ihren Mauern ein bewegtes Leben und werden in diesem Leben zum geschärften Ausdruck des nationalen Geistes. Da, innerhalb der größeren und großen eng geschlossenen Gemeinwesen, wird in wirtschaftlicher Richtung die Arbeitstheilung das erste bewegende Gesetz der Arbeit. Es bildet sich nämlich alsbald in dieser fest und enggeschlossenen städtischen Gemeinschaft zuerst freilich ein rein städtischer Verkehr und die Bedürfnisse und ihre Befriedigung regeln sich nach dem Grundsatz aller genossenschaftlichen Wirthschaft, nach dem Gesetze von Angebot und Nachfrage. Und dieses Gesetz führt zur Trennung der menschlichen Arbeitsverrichtungen und zum ausschließlichen Betrieb eines Arbeitszweiges. Es gliedern sich und nach der Ordnung der Bedürfnisse bilden sich die Gewerbe. Mit der Entwicklung der städtischen Blüte entwickelt sich der Verkehr und greift bald über das Weichbild der Stadt hinaus in das Land, in die benachbarte Stadt und endlich über die Grenzen des Landes selbst. Die Familienwirthschaft wird überflügelt, die häusliche Arbeit für alle Bedürfnisse als überflüssig neben der nationalen Arbeitsentfaltung, welche die erste Arbeitstheilung nach Gewerben erzeugte. Die männliche Arbeitskraft tritt als leitend und bestimmend in das gewerbliche Geschäft und hebt entweder ganz die weibliche Arbeit auf oder beschränkt sie auf ein geringes Maaß. Neben dieser, ich möchte sagen gesellschaftlichen Wirthschaft und ihrer Entwicklung, hat sich auch mit der verschiedenen staatlichen Bildung ein nationaler Geist entfaltet, der in seiner immer schärferen Ausprägung auch aus die nationale Arbeit einwirkt durch die