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flügelt. Es wäre thöricht die Mühseligkeiten der häuslichen Arbeit sich zu erhalten, wo die gewerbliche Entwickelung die­selben übernommen hat, und allen Bedürfnissen schneller, leichter und billiger genügt. Aber in der zünftigen Aus­schließliche der gewerblichen Arbeit liegt auch das Verbot derselben für andere Arbeitskräfte als die, welche die Zunft umschließt. Und da die Zunft nur die männliche Arbeits­kraft einschloß und zur Arbeit berechtigt, so war die weib­liche Arbeitskraft aus der gesammten und eigentlichen Volks­wirthschaft ausgeschieden. Sie machte sich jetzt nur noch, wie wir schon gezeigt haben, in der Ackerbauwirthschaft und in der engen Sorge für den häuslichen Heerd geltend. Die wirthschastliche Arbeitskraft der weiblichen Mittelklasse, wenn wir so sagen dürfen, ward durch die Zunft vernichtet. Und gerade jene Kraft wurde stets größer, jemehr sich diese Klasse der Zahl nach entwickelte. Diese Entwickelung aber ist gleich im Verhältniß, in dem sich der staatliche Organismus der europäischen Staaten entwickelte. Wir müssen denselben betrachten, denn es hängt mit seiner Herrschaft die gänzliche Umgestaltung der Lage des weiblichen Geschlechtes innig zusammen. Zwei Elemente der staatlichen Gesellschaft sind in dieser Richtung für unsere Frage wichtig, und ihre Betrachtung führt uns zur Darstellung jenes zweiten Faktors, welcher auf die Stellung des Weibes so mächtig einwirkte.

Die staatliche Ordnung Europa's entwickelt sich durch die allmälige Gliederung des Beamtennetzes, welches die staatliche Arbeit übernimmt. Alle kontinentalen Staaten zeigen nach dem Untergänge des mittelalterlichen Staatenbaues ein immer mehr anwachsendes Beamtenheer. Und dieses stehende bürgerliche Heer neben der gleichfalls in dieser Zeit sich immer