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Hungersnoth brachen in der Stadt aus; endlich am 7. September mußten die Mailänder unter harten Bedingungen Unterwerfung geloben. Sie versprachen den Wiederaufbau von Como und Lodi nicht zu verhindern, sondern diese Städte als völlig frei anzuerkennen; sie mußten dem Kaiser den Eid der Treue leisten, eine hohe Geldstrafe zahlen, alle Gefangenen freigeben, 300 Geißeln stellen; eine kaiserliche Pfalz wird in Mailand erbaut; der Kaiser hat das Recht der Bestätigung der demnächst neu zu wählenden Consuln. Nachdem dieser Vertrag abgeschlossen worden, er­schienen am nächsten Tage die gedemüthigten Mailänder in ernstem Zuge, voran zwei und zwei die Geistlichkeit, eine gewaltige Menge, alle in voller Amtstracht, aber zum Zeichen der Unterwerfung barfuß. Daran schloß sich die Bürgerschaft, voran die zwölf Consuln der Stadt, barfuß, Stricke um den Hals, das bloße Schwert auf den Nacken gebunden zum Zeichen, daß sie das Leben verwirkt und es nur der kaiserlichen Gnade dankten. Friedrich empfing den Erzbischof mit dem Friedenskuß, die Consuln mit Milde. Er ließ ihnen die Schwerter vorn Nacken nehmen, hob die über Mailand ausgesprochene Acht auf und nahm alle Bürger wieder in seine Gnade auf. Im Dome ward zum Zeichen der Versöhnung ein feierliches Hochamt begangen und vom Thurme flatterte die kaiserliche Fahne.

Mit diesem Zeichen der Unterwerfung hielt Friedrich Rothbart die oberitalischen Angelegenheiten für geordnet und entließ nach der Sitte der Zeit, da der Winter herannahte, den größten Theil seiner Deutschen, er selbst blieb mit geringer Streitmacht, beschützt durch die zahlreichen Schaaren der Italiener, zurück, um noch einen Reichstag auf den ron- calischen Feldern abzuhalten. Derselbe ward am 11. November 1158 eröffnet; eine große Zahl geistlicher und weltlicher Fürsten hatten sich zusammengefunden; die gefeierte Hochschule zu Bologna sandte ihm die vier berühmtesten Lehrer ihrer Rechtsschule zum Veirath; denn die haupt­sächliche Aufgabe des Reichstages war, alle diejenigen Rechte, die dem Kaiser ursprünglich zugestanden hatten, im Laufe der Zeit aber in Ver­gessenheit gerathen oder seit Langem von Anderen ausgeübt worden seien, auszuforschen, aufzuzeichnen und dieses Verzeichniß als ein allgemeines Reichsgesetz zur Nachachtung zu verkündigen. Alle Welt begrüßte die vom Kaiser ausgesprochenen Verheißungen genauer Abgrenzung der kaiserlichen Rechte, dauernden Friedens und allgemeinen Rechtsschutzes mit Freuden; freilich wurden die Italiener bald genug inne, daß Friedrich es ganz anders gemeint hatte, daß er vielmehr die geschichtlich entwickelten Rechte