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Der 6ukstand der kZottsntottsn.
Inzwischen war auf die I^unde von der Erhebung köendriks in Deutschland ein Bataillon zu 3 Compagnien aufgestellt worden und hatte am l2. November die Ausreise angetreten. Weitere Druppennachschübe folgten.*)
Segen Ende November ergriff Bendrik Witboi die Offensive. Zu dieser Zeit waren bereits Verstärkungen aus dem lösrsrolande im Süden eingetroffen, sodah die Nebelten, die am 22. November in Stärke von 250 Mann l^ub angriffen, hier energischen Widerstand fanden. Das Sekecht endete nach dem Eingreifen des im Nnmarsch befindlichen Obersten Deim- ling mit einer vollen Niederlage der Witboi.
Nber löendrik Netz sich nicht abschrecken. Bereits am 29. griff er den mit 2/g der 7. Compagnie 2. Negiments bei Lidkontein - südlich löoachanas - stehenden Oberleutnant Srüner an, um abermals zurückgeschlagen zu werden Die Verluste der Deutschen in diesen beiden (Zefechten betrugen an Daten: 2 Offiziere, 2 Unteroffiziere, 5 Mann; an Verwundeten: 2 Offiziers, l Unteroffizier, 6 Mann. Die Verluste des §eindes waren gleichfalls bedeutende.
Die um diese Zeit im Srotz - Damalands verfügbaren Druppsn waren folgende:
l Compagnie (2. Ersatz-Compagnie) bei packriem (zwischen ßub-ßuis und Pforte an der löeliographsnlinie Windhuk-I^setmanshoop), l Compagnie (7. Compagnie 2. §sld-Begiments) in löoachanas,
1 Compagnie (2. Compagnie l. §eld-Begiments) und Sebirgs-
batterie, bei
2 Compagnien (5. und 6. Compagnie 2. §sld-Bsgiments) und >^ub, l ^/2 Batterien (5. und '/U. Batterie)
1 Compagnie und 2 Beschütze in ßestmanshoop, l Compagnie und 4 Beschütze in Warmbad und Sandfontein,
1 Compagnie (Wehle) am Wsstabhang der I^arasberge, und endlich 2 Compagnien (l Eisenbahnbau- und l Etappenkompagnis) auf der §ahrt von Swakopmund nach Lüdsritzbucht.
Das waren insgesamt lO Compagnien und 3 Batterien, die sich auf einen Kriegsschauplatz von etwa bOO km Längs und 400 km Breite verteilten, löierzu kamen noch die Stationsbesatzungen - bis auf Bibeon, wo 90 Oswshre versammelt waren, allerdings recht gering an Zahl. §erner
N Vgl. Nnlags 2.