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men, dass sie das sooftmalige Vielfache der Segelfracht betragen dürfe, als die Fahrtdauer der Dampfschiffe kürzer ist als jene der Segelschiffe.
Admiral Tegetthoff wandte in einem in der „österr. Revue“, Märzheft 1868, erschienenen Aufsatze diese Berechnungsweise an und fand auf Grund der folgenden Ziffern, dass die via Suez fahrenden Dampfer den 2 y 2 -fachen Frachtsatz der Segelschiffe via Cap würden verlangen können.
Er bezifferte die Reisedauer des Dampfers von Triest bis
Ceylon auf. 24 Tage,
dazu: 1. Passage des Suez-Canales und Kohlen-Ein-
schiffung während der Fahrt. 3 „
2. Aequivalent für die Abgabe bei der Suez-
Canal-Passage. 19 „
Zusammen 46 Tage.
Hieraus ergibt sich durch Division der längeren Reisedauer (Tegetthoff nimmt 111 Tage an) durch die kürzere (46 Tage) des Dampfers, die mögliche Höhe der Frachtsätze des letzteren mit dem beiläufig 2 ((.fachen jener des Segelschiffes.
Die als Aequivalent für die Canalabgabe angenommene Reiseverlängerung um 19 Tage wurde bereits damals für zu hoch beziffert befunden. Lesseps, der diese Ziffer selbst angab, hat damit unzweifelhaft nur gemeint, dass der Betrag der Abgabe das Aequivalent für 19 Tage der Reisedauer eines um das Cap fahrenden Segelschiffes bilden werde. Diese Ansicht wird dadurch bestätigt, dass die gegenwärtig mit 10 Frcs. ----- 4 fl. per Tonne festgesetzte Passagegebühr wirklich annähernd dem Betrage gleichkömmt, welchen die Kosten des Segelschifftransportes für eine Tonne bei dem unter Annahme einer 11 ltägigen Reisedauer eines Segelschiffes sich ergebenden Frachtsätze von 22 8 kr. per Tag, für 19 Tage (genau 17 1 / 2 Tage) ausmachen.
Theilt man die Ziffer der Segelschifffracht (2 £. 10 sh. =? 25 fl. 40 kr.) durch die von Tegetthoff angegebene wirkliche Fahrzeit des Dampfers (27 Tage), so beziffert sich der Frachtsatz per Tag und Tonne mit 94 kr., die Passagegebühr von 4 fl. bildet somit das Aequivalent für 4 y 4 Tage der Reisedauer des Dampfers; rechnet man diese 4 Tage zur Reisedauer von 27 Tagen hinzu, so ergibt sich