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Der Suez-Canal und die Zukunft des directen oesterreichisch-ostindischen Handels / von Victor von Kalchberg
Entstehung
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betreiben, wie eine grössere Gesellschaft. Es ist wohl nicht nöthig, die Vortheile der Association auf diesem Gebiete näher zu beleuch­ten; es wird genügen, zu erwähnen, dass bei einem kleineren Han­delsbetriebe die Assecuranzkosten höhere sind, weil die Versicherung bei sich selbst unthunlich wird, dass der Credit theurer ist, Ver­träge mit Transportanstalten, wegen der geringeren Waarenmengen, welche zugesichert werden können, nur unter minder günstigen Be­dingungen zu Stande kommen, u. A. m.

Daraus resultirt allerdings, dass nur eine Handelsgesell­schaft, welche über ein bedeutendes Capital und grossen Credit verfügt, die unbedingt nothwendige einheitliche Leitung des ganzen Import- und Exporthandels mit Erfolg führen könne, nicht aber auch, dass diese Handelsgesellschaft eine jener Actiengesellschaften sein dürfe, wie sie in Zeiten entstehen, in welchen die Börse-Speculation lebhaft ist: auf den Gründergewinn berechnet, dann einige Jahre mit fingirten Dividenden fortbestehend und endlich zusammen­brechend.

Die bekannte Thatsache, dass langathmige Handelsoperationen, wie sie beim überseeischen Verkehre nothwendig sind, in Oester­reich wegen der schwankenden Valuta und der geringen Bekannt­schaft unseres Handelsstandes mit denselben, schwieriger mit Ge­winn durchzuführen sind, als anderswo, ferner der Hinblick auf den noch mangelhaften Zustand unseres Eisenbahnnetzes und die hohen Tarife und andere Erwägungen dieser Art dürften es auch bewirken, dass die Placirung der Actien einer österreichischen Gesellschaft für den Handel mit Ostindien, den Küstenländern des rothen Meeres, Australien u. s. w. nicht mit Glück vor sich ginge, es sei denn, dass anerkannte Capacitäten in diesem Handelsfache die Lei­tung in die Hand nähmen.

Es kömmt bei einem derartigen Unternehmen, soll es dauernd Vortheil bringen, so viel auf die genaueste Geschäftskenntniss und gewissenhafte Geschäftsführuug an, dass nur die Haftung der Ge­sellschafter mit ihrem ganzen Vermögen, mindestens aber die Ge­wissheit, dass die Leitung der Unternehmung in erprobten Händen sei und bleiben werde, eine Gewissheit, welche sich bei reinen Actiengesellschaften nicht hersteilen lässt, der Gesellschaft Ver­trauen und Credit, d, i. Möglichkeit des Entstehens und des Bestan­des schaffen kann.