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Wir glauben deshalb, dass in Triest für den überseeischen Handel nur entweder eine Commanditgesellschaft, oder eine Com- manditgesellschaft auf Actien im Sinne des §. 173 des Handelsgesetzbuches, oder aber eine bereits mit diesem Handel vertraute Gesellschaft, wie z. B. die holländische Maat- schappy, Aussicht auf Gedeihen habe.
Die Errichtung einer Filiale der letzteren Gesellschaft in Triest wäre nach unserer Ansicht- in jeder Beziehung vortheilhaft und sollte der Plan hiezu von der Regierung nach Kräften unterstützt werden. Bei der Vertrautheit mit dem Betriebe des Handelsgeschäftes von und nach Indien, welche sich die Maatschappy im Laufe der Zeit erworben hat, wie ihre Blütlie am besten beweist, könnte sie dem österreichischen Handelsstande in diesen fernen Ländern die Wege zeigen und ebnen. Es ist auch nicht dies der Kern der Frage, dass der Geschäftsgewinn der in Triest zu errichtenden Handelsgesellschaft in österreichische Hände gelange, sondern der Vortheil, welcher dadurch für das allgemeine Wohl erreicht werden will, besteht in der Förderung der österreichischen Schifffahrt und Rhederei, in der Rückwirkung, welchen der grossartige Geschäftsbetrieb einer solchen Gesellschaft, sei sie nun eine österreichische oder eine fremde, auf ganz Triest und die übrigen Häfen Oesterreichs üben muss, endlich und hauptsächlich aber in der Steigerung des österreichischen Exportes nach dem Süden und der Rentabilität der dahin zielenden neuen und alten Eisenbahnen.
Die Reminiseenzen an die zu Grunde gegangenenHandelscom- pagnien des Mittelalters, welche man vielseitig wach ruft, um zu beweisen, dass derartige Handelsunternehmungen selten rentabel sind, treffen nicht zu; denn die Handelsgesellschaften des Mittelalters waren auf einer anderen Grundlage, nämlich auf der des Monopols errichtet, und mussten, um dieses gegen die Mitbewerbung anderer Compagnien zu schützen, sowie zum Schutze der Sicherheit der Ansiedler und des Comptoirs eine Kriegsmacht auf den Beinen erhalten, Forts errichten u. s. w. Von dem Ausgange kriegerischer Unternehmungen hing dann auch das Gedeihen der Compagnie ab; jedenfalls aber zehrte das Militärbudget immer am Handelsgewinne.
Der aus unserer veränderlichenValuta hergeholte Einwurf gegen österreichisch-überseeische Handelsgesellschaften, dass nämlich solche Unternehmungen keine verlässlichen Calcüle aufstellen
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