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Nach Britisch-Indien könnten einige Specialitäten der österr. Baumwoll- und Schafwoll-Industrie, wie: türkisch Rothgarn, Printed Goods, Army Cloth, Medium Cloth, Merinos, Goldbrocat, dann Stahl, Eisen, Kupferbeschläge, Messing, ferner Zinkplatten, Schrott, Wein, Bier, Mehl, Butter, Schiffszwieback, Esswaaren für Schiffe, Stearinkerzen, Golddraht, Wanduhren, Glas (namentlich gläserne Glocken für Leuchter), Halbseidenwaaren, Tischler-und Seilerwaaren, Steinmetzarbeiten, Porzellanwaaren und wohlverpackte Zündhölzchen;
nach Aegypten und den Hafenplätzen im rothen Meere: Mehl, ungarische Weine, Bier, Kartoffel, seidene und halbseidene Kopftücher, Papier, Cigarren (namentlich Virginias), Zündhölzchen in Blechschachteln, Stearinkerzen — gehen.
Es würde vielleicht zur Consolidirung des österreichischen Exportes nach Indien etc. beitragen, wenn die zu errichtende Handelscompagnie alle von ihr dorthin versendeten preiswürdigen Waaren mit einer an der Waare selbst oder an der Emballage angebrachten Marke versehen würde. Diese Massregel würde die österr. Waaren in jenen Ländern dem Consumenten kenntlich machen, und, wenn die Handelscompagnie bedacht ist, nur wahrhaft concurrenz- fähige Artikel mit ihrer Marke zu versehen, die Nachfrage nach dieser Marke vermehren.
Ueber die Quantitäten, in welchen diese österreichischen Artikel in den Ländern am Suez-Canal und jenseits desselben abgesetzt werden und künftig abgesetzt werden könnten, liegen keine hinreichend verlässlichen Angaben vor, es wird in letzterer Beziehung das meiste von der Kührigkeit der Agenten der Handelscompagnie abhängen. Unter Anderem käme auch der Artikel Eis, in welchem bis jetzt die Amerikaner den Platz von Bombay beherrschen und jährlich 70000 Ctr. importiren, in Erwägung zu ziehen, wenn durch den Bau der Predilbahn der ßaiblsee bei Tarvis in Kärnthen dem Meere nahe gerückt wird.
Die specifisch österreichischen Exportartikel, unter denen sich nur wenige Massengüter befinden, werden zwar in den ersten Jahren nicht hinreichen, die Schiffe einer Dampferlinie zwischen Ostindien und Triest mit den nöthigen Rückfrachten zu versehen; allein die Grenzen jenes Gebietes, aus welchem mit Vortheil über Triest expor- tirt werden kann, werden für viele Artikel so weit gegen Norden