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Die Forstwirthschaft : (Gruppe II, Section 3) ; Bericht / von Johann Newald
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Forstwirthschaft.

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auf einen für die ganze Umtriebszeit entworfenen, allgemeinen Wirthschafts­plan geftützt, der Adminiftration für die nächfte Zeitperiode die erforderliche Freiheit und Beweglichkeit in der Durchführung der forftlichen Betriebsmafs­regeln und für eine erfolgreiche Ausnützung aller für eine gute Verwerthung der Waldproducte fich ergebenden Verkehrsverhältniffe bietet.

Sowie die Forftfyftemifirungs- Elaborate felbft konnten auch die von der freiherrlich von Sina'fchen Forftdirection ausgeftellten, die genannten Operate ergänzenden Forftpläne, Ertragsnachweife, Controlbücher u. f. w. als muftergiltig bezeichnet werden.

Als eine beachtenswerthe Leiftung im Fache der Wirthschaftseinrichtung und Ertragsberechnung kommt auch das von der böhmifchen Forftfchule zu Weifs­waffer ausgeftellte, den Schulforft behandelnde Forft- Einrichtungswerk fammt den dazu gehörigen Forftkarten, Culturplänen, Ertragsnachweifen u. f. w. zu bezeich­nen, wie denn überhaupt die Planzeichnungen, welche die genannte Forftfchule ausgeftellt hatte, von der Sorgfalt Zeugnifs gaben, mit welcher dort diefer Unter­richtszweig gepflegt wird.

Bei dem Gange, welcher das Studium der ausgelegten Operate für forftliche Wirthfchaftseinrichtung und Ertragsberechnung zum Gegenftande hatte, find wir nun bei jener Ausftellungsgruppe angelangt, welche für diefe Disciplin das deutfche Reich zur Anfchauung brachte.

In Bezug auf die königlich preufsifchen Staatsforfte war zunächft die Ver­meffung und Eintheilung derfelben dargestellt. Forftmeifter Deffert, Vorfteher des Forfteinrichtungs- Bureau in Berlin, hat fich um diefen wichtigen Adminiftra­tionszweig wefentliche Verdienfte erworben.

Die Vermeffung und Kartirung diefer Forfte ftützt fich auf eine vorher­gehende Triangulirung und Bildung eines Polygonnetzes, an welche fich die Berechnung des Coordinatenfyftems anreiht. Bei der Vermeffungsdurchführung wird in wohlerwogener und wohlverftandener Weife den örtlichen Verhältniffen thunlichft Rechnung getragen.

Das Vermeffungs- und Eintheilungswefen, fowie die Ertragsermittlung der preufsifchen Staatsforfte, namentlich jedoch letztere, ift, fobald fich die wirth­fchaftlichen Verhältniffe des Staates nach den tiefgreifenden Erfchütterungen des­felben im Anfange des Jahrhundertes wieder confolidirt hatten, während fechzig Jahren, mit feltener Confequenz entwickelt und ausgebildet worden.

Anftatt Zeit, Arbeitskraft und Geld an Experimente bezüglich Einführung neuer Abfchätzungsmethoden, welche im Laufe der Zeit in ziemlicher Zahl in Vorfchlag gebracht wurden, zu verlieren, und die geordnete Entwicklung des Wirthfchaftsganges unvermeidlichen Störungen und Einbufsen auszufetzen, hat man es in ruhiger Würdigung des anzuftrebenden Zieles vorgezogen, das einmal als Grundlage für das Forftfyftemifirung- und Abfchätzungswefen gewählte Ver­fahren, an der Hand aller im Laufe der Zeit gemachten Erfahrungen forgfältig auszubauen.

In Preufsen hat man feit Wedell's und Hennert's Zeiten das Fachwerk als Grundlage für die Betriebseinrichtung und Abfchätzung der Staatsforfte gewählt. Trotz Einwendungen, welche von vielen Seiten zu erwarten find, fprechen wir dennoch unfere Ueberzeugung dahin aus, dafs die Hartig'fche Inftruction vom 13. Juli 1819 einen wefentlichen Fortfchritt im Abfchätzungswefen der königlich preufsifchen Staatsforfte bezeichnet.

Das Verfahren diefer Inftruction beruht unzweifelhaft, weil es die Flächen­theilung der periodifchen Ertragsausgleichung unterordnet, auf dem Syfteme des ftrengen Maffenfachwerkes, es ift auch, namentlich von ſpäteren forftlichen Schrift­ftellern, viel getadelt worden, allein man vergafs dabei die Zeit, die wirthschaft­lichen Verhältniffe und den damaligen Bildungsftand des Forftverwaltungs- Per­fonales zu erwägen, für welche Hartig fein Verfahren entworfen hatte. Schon der