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Der Gartenbau : (Gruppe II, Section 5) ; Bericht / von Eduard Fenzl
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Der Gartenbau.

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abgefchloffen und räumlich, jedoch nicht zu weit von einer Ausstellung von Topf­pflanzen getrennt, nie ihre Wirkung.

Ganz anders verhält es fich mit den im freien Lande direct angezogenen oder in dasfelbe ausgetopften oder eingefenkten Pflanzen für die Dauer einer folchen Ausftellung. Sie können je nach ihrer Befchaffenheit, fowohl für fich allein als in Mehrzahl zur Bildung kleinerer und gröfserer Gruppen verwendet werden, welche, nach einem wohldurchdachten Plane vertheilt, ein ftehendes und dabei doch nach der Jahreszeit wechfelvolles Bild liefern, wodurch fie fich den Schö­pfungen der bildenden Künfte natürlich anreihen und eine wohlthuende Bewe­gung in den Umkreis der ftarren Maffe von Bauwerken bringen. Als Theile einer grofsen Gartenanlage, als Ausfchmückung der Umgebung getrennter Bau­complexe oder ifo lirter kleinerer Bauobjecte, laffen fie jede Art von Beurtheilung zu und müffen in diefer Hinficht als harmonifch dem Ganzen fich anfchliefsende Ausftellungsobjecte betrachtet werden. Ein befonderer Werth folcher grofser improvifirter Gartenanlagen liegt noch darin, dafs fie an ihren äufserften Grenzen ohne Verletzung des guten Gefchmackes gewiffe Leiftungen der Horticultur auf­zunehmen im Stande find, die von der gröfsten Wichtigkeit für diefelbe, in ihrer Erfcheinung jedoch nichts weniger als fchön genannt werden können und in Ermang­lung einer ausgedehnten Gartenanlage nur felten fich dem Gefammtverbande aller Objecte im freien Lande ohne Verfündigung am guten Gefchmacke einfügen laffen. Ich meine die Vorführung beftimmter Culturmethoden, wie der Fruchtbäume, der Weinrebe, der Gemüfetreibereien, einer Samm­lung lebender Forft- und landwirthfchaftlicher Unkräuter und dergleichen Gewächfe.

Ueber die Einbeziehung von den Gartenbau zunächft berührenden Gegenftänden der Induftrie, der fchönen Künfte und der Wiffenfchaft, in die Gruppe horticoler Erzeugniffe auf einer univerfellen Induftrieausftellung oder deren Ausfchlufs läfst fich, je nach dem princi piellen Standpunkte, welchen man bei der Bildung derfelben einnimmt, ganz gut rechten. Geht man dabei von der Anficht aus, alles das, was fich feinem Urfprunge und Befchaffenheit, feiner letzten Beftimmung, oder in beiden Rückfichten nach unmittelbar an den Garten­bau anfchliefst, auch räumlich einander nahe zu bringen, fo erfcheint eine Einbe ziehung derartiger Gegenftände vollkommen gerechtfertigt. Nur müfsten fie dann als todte Objecte getrennt von den lebenden gehalten werden, oder höchftens nur als Decoration des Ausftellungsraumes für letztere gelten, nicht aber als felbft ftändige von einer Jury fpeciell zu beurtheilende Expofitions objecte berückſich­tigt werden. Als Gegenftände der erfteren Art können Sammlungen trockener Fruchtzweige, trockene Früchte und Sämereien von Zierpflanzen mit Ausfchlufs der landwirthschaftlich im Grofsen gewonnenen Samen von Nutzpflanzen; alle zu Decorationszwecken getrocknete Pflanzen und Blüthen; Herbarien von Zier­pflanzen und Abbildungen derfelben zu wiffenfchaftlichem Gebrauche; Pläne von Gartenanlagen und Gewächshäufern aller Art, fowie Modelle von Früchten gerech­net werden. Zu Gegenftänden der zweiten und dritten Art wären zu rechnen alle ausfchliefslich faft nur von Kunftgärtnern verwendeten Werkzeuge, mit lebenden Pflanzen zu befetzende Decorations vorrichtungen und fpeciell zu folchen Zwecken gefchaffene Gegenftände der bildenden Kunft.

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Ausgefchloffen hievon müfsten bleiben alle in der Landwirthschaft zugleich verwendeten Geräthfchaften, Mafchinen u. dgl. Gegenftände. Geht man hingegen von der Anfchauung aus, dafs alle diefe Objecte, infoferne fie leblofe Dinge find, natürlich gewiffen Producten der Land- und Forstwirthschaft, der Kunft und Induftrie fich anfchliefsen, fo mag man fie immer aus dem Verbande mit den übrigen Gegenftänden einer horticolen Ausftellung ausfchliefsen. Sie gehen aber dann, wie die Erfahrung lehrt, in den betreffenden Gruppen, welchen fie eingereiht werden müffen, weil nach anderen mafsgebenden Gefichtspunkten beurtheilt, unbeachtet in der Maffe unter.