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Militär-Sanität und freiwillige Hilfe im Kriege : (Gruppe XVI, Section 3) ; Bericht / von Mosetig von Moorhof, k.k. Primararzt und Universitätsdocent
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Dr. Mofetig von Moorhof.

wolle und dergleichen Zeug ausgefüllt werden foll, um die Verwundeten beffer vor Kälte bewahren zu können, in Sommerszeit dagegen bleibt der Boden unaus­gefüllt. Sieben derartige Bahren follen nun in einem gewöhnlichen Güterwagen aufgeladen werden, je drei an jeder Kopffeite der Länge nach, der fiebente in der Mitte der Quere nach gelagert.

Aus dem neuen bildlich dargestellten Projecte ergibt fich, dafs nebft den fieben Tragbetten auf dem Boden, noch andere Tragbahren an den Seitenwandungen fuspendirt werden follen, und zwar 4 für Güter-, 6 für Perfonenwagen.

Wir können mit Bezug auf die Conferenzbefchlüffe diefem Syfteme wohl nicht beipflichten, da hierbei der Durchgängigkeit des Zuges keine Rechnung getragen wird, und auch die einfach auf dem Boden der Wagen hingeftellten Trag. betten durch die Erfchütterung beim Fahren, namentlich zur Sommerszeit, fich verfchieben und theils untereinander und theils an den Wagenwandungen conti­nuirlich an- und abprallen müffen. Hätten aber die Stirnfeiten der Wagen Kopf­thüren, fo wäre dann die Einlagerung von fieben Tragbetten unmöglich, da durch die mittleren Bahren die Paffage vollſtändig abgefchloffen bliebe; es könnten dann nur entſprechend der vier Ecken des Laftwagens nur vier Tragbetten eingelagert

werden.

Die Conferenz nahm in Bezug auf Eifenbahn Lazarethzüge folgende Befchlüffe an:

Die Ausrüftung von vollſtändig hergerichteten Sanitätszügen im Frieden ift vom Standpunkte der freiwilligen Hilfe entbehrlich und zu koftfpielig.

Die Verfammlung ift der Anficht, dafs es im Intereffe der Humanität dringend wünſchenswerth wäre, die Eifenbahn Directionen zu verhalten, für Eifenbahn- Unfälle eine entsprechende Anzahl von zweckmäfsig conftruirten Trans­portwagen für Verwundete und Kranke anzufchaffen und zu allen Zeiten im Stande zu erhalten, und dafs die betreffenden Regierungen aller Länder im Wege der Gefetzgebung darauf dringen follten, dafs diefe Mafsregel fo bald als möglich zur Ausführung komme( Antrag von Dr. Becher).

Es ift nicht nothwendig, einzelne Specialwagen als Küchen-, Vorraths­und Proviantwagen fchon im Frieden vorräthig zu halten, dafür foll aber deren innere Einrichtung fchon im Frieden hergeftellt und bereit gehalten werden. Arztwagen jedoch-foweit die Eifenbahnen nicht fchon bequeme Schlafwaggons find eigens mit getrennten Cabinen und vollſtändigem Durchgang beſitzen herzurichten und bereit zu halten.

Die Lazarethwagen follen folgende Einrichtungen befitzen:

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Die Verladung foll von der Stirn- und den Längsfeiten möglich fein, wozu breite Plattformen, breite Thüren und bequeme Treppen nothwendig find. Geländer und etwaige Dachſtützen follen wie bei den franzöfifchen Lazareth wagen abnehmbar gemacht werden;

die innere Verbindung der Wagen untereinander foll mit Beihilfe von Thüren von den Stirnfeiten vermittelt werden;

die Herftellung einer gleichmässigen Temperatur foll durch doppelte Decken, Fufsböden und Seitenwände, Heiz- und Ventilationsvorrichtungen Dachlaternen wie im franzöfifchen Sanitätszuge- ermöglicht werden. Das Heizen foll eine Temperatur von+ 12 Grad Celfius ermöglichen;

die Beleuchtung bei Tage genügt durch die Dachlaternen und bei den gewöhnlichen Wageneinrichtungen durch Thüren und Fenfter. Bei Nacht wird eine künftliche Beleuchtung, welche die Orientirung im Wagen erlaubt, erfordert; die Conferenz ift gegen jede Suspenfion, welche gröfsere Schwankun­gen erlaubt. Für jeden Verwundeten ift unter Vorausfetzung einer entsprechenden Ventilation ein Luftraum von 4 Cubikmeter erforderlich, auch ift eine Anzahl von mehr als 10 Verwundete für einen Wagen nicht zuläffig;