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Marinewesen : (Gruppe XVII, Section 1 bis 4) ; Bericht / von Alexander Friedmann, Civiling. in Wien
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Alexander Friedmann.

vorrichtungen und Waarenmagazine den Quais entlang errichtet, ermöglichen ein rafches Ein- und Ausladen, Trockendocks und Reparatur- Werkftätten eine gute Inftandhaltung der Schiffe.

Fifcherei, Salinen und fonftige mit dem Seewefen zufammenhängende Gewerbe, vom Staate an einer möglichft langen Küfte beftens gefchützt, fördern die Heranbildung des Matrofen, indem fie ihn von Kindheit an mit dem Elemente feines fpäteren Berufes vertraut machen.

Ein gutes Confulatswefen erleichtert den heimifchen Bürgern die Benützung der fremden Gefetze zur Förderung gerechter Intereffen und Bewahrung vor will­kürlichen Schädigungen. Eine gute Kriegsmarine endlich fichert im Frieden den Schiffen zur See, im Kriege den Häfen des Landes die Freiheit des Verkehres. Man fieht alfo, das Seewefen ift der Inbegriff zahlreicher, grofsartiger Ver­anftaltungen, die allenthalben fchon defshalb volle Aufmerkfamkeit verdienen, weil zu ihrer Schaffung und Erhaltung die beften Elemente menfchlicher Leiftungs­fähigkeit angeregt und bethätigt werden, deren allgemeinere Kenntnifs aber für den Bürger von Oefterreich, das an der Adria feit Eröffnung des Suezcanales eine fo günftig gelegere Küfte befitzt, erhöhte Bedeutung haben würde, da mit der erweiterten Kenntnifs der Hilfsmittel des Seeverkehres auch die beffere Aus­nützung der geographifchen Vortheile des Landes Hand in Hand gehen würde. Entſprechend der vorſtehenden Ueberficht wird der Rapport in die folgen­den Abfchnitte eingetheilt:

1. Schiffe für Handelsmarine, Kriegsmarine und Binnengewäffer. 2. Mafchinen und Mittel zur Bewegung des Schiffes.

3. Seekarten und Apparate zur Orientirung des Schiffsführers auf offener See.

4. Leuchtthürme und Warnzeichen zur Orientirung des Schiffsführers in der Nähe der Küfte.

5. Seehäfen und Mittel zum Aus- und Einladen, Reinigen und Repariren

der Schiffe.

6. Fifcherei, Seeinduftrie und Rettungswefen.

Schiffe für Handelsmarine, Kriegsmarine und Binnen­

gewäffer.

Allgemeine Principien, Formen und Dimenfionen.

Zur Vorficht eine Verſtändigung über einige wenige Grundbegriffe: Jedes Schiff, welches immer fein Zweck oder feine Bauart fein mag, mufs ft abil, feft und lenkbar und im Verhältniffe zur disponiblen Triebkraft gefchwind fein; ein Schiff für den Seeverkehr mufs überdiefs, behufs Seetüchtigkeit, durch feinen Bau und feine richtige Ladung gegen die Ueberfluthung durch die Wellen gefichert und zur rafchen Behebung von Havarien gut bemannt und genügend ausgerüftet fein.

Ein Schiff ift ftabil, wenn es im ruhigen Waffer aufrecht fchwimmt und im bewegten Waffer fich fo verhält, dafs es durch den Einfluss der gröfsten Wellen und des ftärksten Windes der Gegenden, die es zu paffiren hat, aus feiner Gleich­