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Dr. Emanuel Hannak.
Bilder mit Text, von Dr. Bülau( fortgefetzt von Dr. Brandes und Flathe). Dresden 1862. Gräfse, Sachfens Fürften in Bildern. Dresden 1855. Aber noch immer haben die bildlichen Darftellungen aus der allgemeinen Gefchichte nicht jene Berücksichtigung gefunden, die fie verdienen. So allgemein man Bilder zur Veranfchaulichung der biblifchen Gefchichte antrifft, fo felten erblickt man folche aus der Profangefchichte.
Lehrer Bildungsanftalten.
Der Gefchichtsunterricht in denjenigen Anftalten, welche zum Lehrerberufe vorbereiten, Profeminaren, Präparandien und Seminaren, hält mit dem in der Volksfchule gleichen Schritt. Auch hier hat urfprünglich die Rückficht auf Kirche und Dynaftie vorgewaltet. Die preufsifche Regulative vom Jahre 1854 bemerkt fogar:" Sorgfältige Beobachtungen haben ergeben, dafs Unterricht in der allgemeinen Weltgefchichte nicht mit dem erwarteten Erfolge in den Seminaren betrieben werden kann, vielmehr Unklarheit und Verbildung erzeugt, dafs über ihm Wichtigeres verfäumt wird. Dagegen mufs es als eine wichtige Aufgabe der Schullehrer angefehen werden, bei dem heranwachfenden Gefchlechte und in ihrer Umgebung Kenntnifs der vaterländifchen Erinnerungen, Einrichtungen und Perfonen aus der Vergangenheit und Gegenwart und damit Achtung und Liebe zur Herrfcher Familie vermitteln zu helfen." Darum fchreibt diefes Gefetz zunächſt die deutfche Gefchichte mit vorzugsweifer Berücksichtigung der preufsifchen, refpective Provinzialgefchichte vor. Die unentbehrlichften Mittheilungen aus der allgemeinen Gefchichte find theils an die Bibel anzufchliefsen, theils nur gelegentlich einzufügen. Diefe Befchränkung auf die vaterländifche Gefchichte war lange Zeit in Deutfchland vorherrfchend und in Baiern hält felbft das neue Volksfchulgefetz vom 29. September 1866 an derfelben feft, indem es in allen drei Jahrcurfen nur baierifche Gefchichte in innigfter Verbindung mit deutſcher Gefchichte vorfchreibt. Dagegen hat Sachfen fchon im Jahre 1859( Verordnung vom 15. Juni) neben der fächfifchen und deutfchen Gefchichte, das damit zufammenhän gende Wichtigfte aus der jedesmaligen Zeitgefchichte und ein kleines, aber frifches, farbenreiches Bild von der älteren und älteften Zeit zur Aufnahme in den Gefchichtsunterricht für nöthig erachtet. Die neue Gefetzgebung von Würtemberg( 25. Mai 1865) und Baden( 7. April 1868) betont wohl die deutfche und fpeciell die vaterländifche Gefchichte, legt aber auf die allgemeine, und insbefondere die Gefchichte der Griechen und Römer grofses Gewicht. Endlich hat auch Preufs e n mit Gefetz vom 15. October 1872 feinen früheren Standpunkt verlaffen und den 3 Jahren des Seminares allgemeine Gefchichte, u. z. der 3. Claffe alte, der 2. mittelalterliche, der 1. neuere, der 2. und I. Claffe mit Hervorhebung der deutfchen, der 1. mit befonderer Berücksichtigung von brandenburgifch- preufsifchen Gefchichte als Lehrpenfum vorgezeichnet.
Unter den Lehrbüchern weift fchon die erwähnte Regulative auf Dittmar's deutfche Gefchichte hin. Neben diefer waren desfelben Verfaffers Leitfaden der Weltgefchichte, Webers Lehrbuch der Weltgefchichte, und Pütz' Lehrbuch der Geographie und Gefchichte von Würtemberg; Sattler's Grundrifs der deutfchen Gefchichte und Leitfaden der bairifchen Gefchichte von Baiern; Stacke's Erzählungen aus der alten Welt, Welter's Weltgefchichte, Schmidt's Handbuch der Gefchichte, Pierffon's preufsifche Gefchichte, Dr. David Müller's alte und deutfche Gefchichte, die Lehrbücher von Kolfufs, Förfter und Pütz von der preufsifchen Unterrichtsverwaltung unter den Lehrmitteln der Seminarien ausgeftellt.
Neben den Lehrbüchern ftehen auch Zeittafeln und Karten im Gebrauche, die theils fchon bei den Volksfchulen erwähnt wurden, theils bei den Lehrbehelfen der Mittelfchulen Platz finden werden.