jectirten Eisenbahnen und Strassenzüge des Landes; Entwurf einer Linien-Karte.
2. Präliminirung der im Jahre 1870 und 1871 als unumgänglich noth- wendig auszuführenden Neubauten.
3. Festsetzung der zur Umgehung des Hauptkuotenpunktes Wien herzustellenden Transit-Linien.
4. Aufstellung einer Linien- und Betriebs-Ordnung.
5. Regelung der Controlle über die Pri- vat-Correspondenz auf den Bahnbetriebs- Linien.
6. Wahl des besten Apparat- und Batte rie-Sistems.
7. Bestimmung des Bausistems für die Telegraphen-Linien, der Normaldistanz für Haupt- und Seitenlinien, der einheitlichen Montirung derselben u. s f.
8. Zeitweise Untersuchung und Instandhaltung der Leitungen.
9. Eintheilung und Stationirung der Leitungs-Aufseher und Dienstes-Instruction für dieselben.
10. Einführung der Stück - Tantieme für die Depeschenmanipulation.
Wir werden nicht ermangeln über die Resultate genauen Bericht zu erstatten.
(Zulassung von Frauen znm Staats- Telegraphendienste.) Das k. k. Handelsministerium hat angeordnet, dass jene Frauenspersonen , welche die Postexpeditoren-Be- fugniss erlangt haben und die sonstige vollkommene Befähigung für den Telegraphendienst besitzen, auch zur Verseilung dieses Dienstes bei den mit nicht ärarischen Postämtern combinirten Telegraphen-Neben- stationen zugelassen werden sollen.
Derlei Frauenspersonen können, wofern sie sich nicht durch Privat-Unterricht die Befähigung für den Telegraphen-Nebensta- tionsdienst erworben hätten, bei jenen Telegraphenstationen, welche mit der Unterweisung von Postbediensteten sich zu befassen haben, in der Telegraphie unterrichtet werden.
Die Prüfung aus dem Telegraphendienste, von welcher keine Aspirantin losgezählt werden kann, wird entweder bei dem betreffenden Telegraphen-Inspectorate oder vor einem Inspectoratsbeamten abzulegen sein.
(Herstellung eines neuen Anschlusspunktes «wischen dem österreichischen and
schweizerischen Telegrnphennetze bei Mar- tinsbrnck-Fiusterinünz.) Am 1. Jänner 1870 wurde eine neue, von Jnnsbruck in Oesterreich nach Samaden in der Schweiz über Martinsbruck-Finstermünz führende Telegraphenlinie dem Verkehre übergeben.
Diese Linie ist vorzugsweise für den gegenseitigen Lokal verkehr der nächstgelegenen österreichischen und schweizerischen Telegraphen-Stationen bestimmt. Als Auswechslungs-Stationen für die betreffenden Correspondenzen gelten österreichischerseits Innsbruck, und schweizerischerseits Samaden.
(Bezahlung der Expressgebühren für die mit Post weiter zu befördernden Tele- gramme.) Zu Folge der im Jahre 1868 zu Wien getroffenen internationalen Vereinbarungen im Telegraphenwesen werden die Franc o- undRekomandat ionsgebühr en für die von den Telegraphen-Stationen ab mit Post weiterzusendenden Depeschen weder vom Aufgeber noch vom Adressaten, sondern von der Telegraphen- Anstalt getragen. Mit Rücksicht hierauf hat das k. k. Handelsministerium im Einvernehmen mit dem k. ung. Handelsministerium angeordnet, dass die für solche Depeschen nebstbei zu entricli- tendenExpressbesterll- oder Botengebühren, wenn dieselben, wie dies bei nicht rekommahdirten Telegrammen der Fall ist, vom Aufgeber nicht vorausbezahlt wurden, durch die Postanstalt vom Adressaten hereinzubringen seien. Verweigert der Adressat diese Zahlung, . was er auf der Rückseite des betreffenden Begleitscheines zu bestätigen hat, so wird ihm die Depesche nicht a u s g e f o 1 g t. Die entfallende Gebühr ist alsdann vom Aufgeber hereinzubringen.
(Eröifauug einer combinirten österreichischen und norddeutschen Telegraphenstation in Görlitz.) Am 1. Februar d. J. ist zu Görlitz eine combinirte, mit österreichischen und norddeutschen Beamten besetzte Controll- station eröffnet worden, welche alle über österreichisches und norddeutsches Gebiet in das Ausland gehenden, oder von dort kommenden internationalen Correspondenzen zu vermitteln und zu controlliren hat. Eine gleiche Aufgabe haben auch die Stationen Krakau und Breslau erhalten. Die in Oesterreich-Ungarn für •Norddeutschland, oder in Norddeutschland für