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Das Telegraphenwesen in Oesterreich.

(Fortsetzung.)

Auf den Bahnleitungen wurde die Privat- und Staats-Correspondenz von den dazu befähigten Bahnbeamten nebenbei besorgt und erforderte kein eigenes Per­sonale.

Mit Schluss des Jahres 1866 gab es : 66 Staatsstationen mit Tag-u. Nachtdienst 50 vollem Tagdienst u.

320 beschränktemTagd.

Die Bahnstationen waren nach Zu­lässigkeit des Bahndienstes von 7 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Abends für den Privat-Telegraphenverkehr offen.

Die Zahl der von sämmtlichen Staats­und Bahntelegraphen-Stationen beförderten Privat- und Staatstelegramme belief sich auf 2,601.295 Stück und die Summe der hiefür erhobenen internen und internationa­len Beförderungsgebühren auf l,644.7-i2 fl.

Sonach betrug die durchschnittliche Einnahme für 1 Depesche 63*6 kr. und es entfielen von der Gesammtsumme der be­förderten Telegramme täglich je 8*5 De­peschen auf eine Station und je 4 Depe­schen auf einen Telegraphisten, wenn zu dem manipulirenden Personale der Staats- Telegraphen-Anstalt noch je 1 Bahntele­graphist für j ede Bahn-Telegraphen-Station in Anschlag gebracht wird.

Unter den beförderten Telegrammen waren:

1. aufgegebene interne Privat-Depe- schen 1,622.525 Stück j

2. aufgegebene interne Staats-Depe­schen 418.364 Stück ;

3. aufgegebene internationale Privat- und Staats-Depeschen 222.589 Stück;

4. angekommene internationale Privat- Depeschen 237.084 Stück ;

5. angekommene internationale Staats- Depeschen 6.910 Stück ;

6. Transitdepeschen 93.823 Stück.

An der oben bezifferten Brutto-Ein- nahme waren betheiligt mit mehr als: 290.000 fl. 1 Station (Wien)

2 Stationen (Triest u. Pest)

1 Station (Wien Leopoldst.)

I (Prag)

1 (Lemberg)

1 (Brünn)

3 Stationen

8 ,

4 ,

1 Station 4 Stationen 9

100.000 70.000 40.000 30.000 20.000 15.000 10.000 9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.500 1.000 900 800 700 600 500 ' 400 300 200 100 100

11

10

21

39

37

63

14

19

23

19

17

21

27

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und mit weniger als alle übrigen Stationen.

Zum Organismus des Telegraphen- Institutes übergehend, glauben wir her­vorheben zu sollen, dass die Eisenbahn- Telegraphenlinien und Stationen zwar der Controle der Staats-Telegraphen-Verwal- tung unterlagen, aber in allen anderen Beziehungen lediglich ihrer Vorgesetzten Bahndirection unterstanden und nur bei Beförderung der Privat- und Staats-Depe­schen zur Beobachtung der für den Staats- Telegraphen geltenden Vorschriften und Tarife verbunden waren.

Dagegen waren die Staats-Telegra- phen-Stationen den in den Kronländern bestehenden neun Telegraphen-Inspectora-