104

benen Prüfungen zu entwerfen. Er präsi- dirt bei Abwesenheit des General - Direc- tors den oben erwähnten Berathungen.

Den Ober-Inspeetoren ist die Ueber- wachung der Land- und Untersee - Linien der Bezirks - Directionen und der diesen letzteren unterstehenden Stationen anver­traut; sie beaufsichtigen die Errichtungs­und Instandhaltungs-Arbeiten , die Eröff­nung der Aemter, den gesammten Betrieb, sowie auch die Central-Werkstätte und das Haupt-Magazin.

Zur Erleichterung der Verwaltung der Staats-Telegraphen in den Provinzen sind diese in Telegraphen - Bezirke und Kreise eingetheilt. Jedem Bezirke (com- partimento) steht ein Bezirks-Director vor, welcher mit dem Ministerium correspon- dirt, alle Dienstzweige seines Bezirkes über­wacht , und in den Grenzen seines Wir­kungskreises die für den geregelten Gang des Dienstes nöthigen Verfügungen trifft, oder in Antrag bringt.

Jeder Bezirks -Direction sind meh­rere Unter-Inspectoren und Officiale bei­gegeben , welche die auf den Personal­stand, das Materiale, den Betrieb und die Verrechnung Bezug habenden Arbeiten verrichten.

Jeder Bezirk enthält mehrere Kreise und jeder Kreis eine bestimmte Anzahl von Stationen sammt den diese Stationen verbindenden Leitungsstrecken.

Als Vorstand eines jeden Kreises ist ein Unter-Inspector bestimmt , der seine Berichte an den Bezirks - Director leitet und in seinem Bezirke die Errichtung und Instandhaltung der Linien , die Einrich­tung der Stationen und die Beaufsichtigung sämmllicher Dienstzweige zu besorgen hat.

Die Stationen zerfallen auf Grund ihres Erträgnisses und ihrer Wichtigkeit in drei Cathegorien.

In die 1. Cathegorie gehören:

Alle Uebertragungs- und Ablage­

rungs-Stationen , alle Stationen von poli­tischer und militärischer Wichtigkeit ohne Bücksicht auf ihr Betriebsergebniss , fer­ner jene Aemter, deren jährliches Erträg- niss 10.000 Frs. übersteigt.

In die zweite Cathegorie fallen jene Stationen, die 200010.000 Frs. einneh­men, und in die dritte diejenigen Aemter, deren Einnahme die Summe von 2000 Fr. nicht erreicht.

Keine Station wird eröffnet oder offen gelassen , wenn die das Aerar treffenden Auslagen grösser sind als die Einnahmen, jene Fälle ausgenommen , wo die techni­schen Erfordernisse des Telegraphendien­stes, oder aber politische oder militärische Verhältnisse die En-ichtung und den Fort­bestand des Amtes erheischen.

Die Bedingungen für die Errichtung neuer Telegraphen - Stationen über Ver­langen der Gemeinden sind folgende:

A. Für eine Station mit beschränktem Tagdienste an einer bereits bestehenden Telegraphenlinie.

a) Station 2. Classe mit einem Be­stellten (commesso) und einem Boten:

Beistellung und Erhaltung des- blirten Locales, Leistung von öOO Frs. für die Einrichtung, Garantie einer Miminal- Einnahme von jährlichen 2000 Frs. für die aufgegebenen Privat-Depeschen.

b) Station der 3. Classe mit einem provisorischen Beauftragten (applicato):

Beistellung und Erhaltung des- blirten Locales, Leistung von S00 Frs. für die Einrichtung, Garantie einer Minimal- Einnahme von jährlichen 1000 Frs. für die aufgegebenen Privat-Telegramme.

Sollte es die Gemeinde vorziehen, den Beauftragten selbst zu bestimmen und zu entlohnen , sowie die unentgelt­liche Zustellung der Depeschen und die Amtsauslagen zu übernehmen, so kann sie den Telegraphen auch in einem Locale aufstellen, das nicht ausschliesslich hiefür