Im Anfänge dieses Jahrhundertes hatte man an den verschiedenen Punkten der schwedischen Küste eine grosse Anzahl von optischen Telgraphen errichtet, hörte jedoch gegen das Jahr 1804 auf, sich derselben zu bedienen. Erst im Jahre 1838 setzte sie die Regierung wieder in Wirksamkeit und erliess für dieselben ein Reglement, wodurch der Dienst und das Personale ganz nach militärischem Systeme organisirt wurde. Gegenwärtig ist diese Einrichtung, obwohl sie ihren militärischen Charakter ganz beibehalten hat, unter den General-Director der Staats-Telegraphen- Linien gestellt. Nach Massgabe der Aus­dehnung der Letzteren bis an die Meeres­küste, konnten mehrere optische Stationen aufgelassen werden. Es bestehen.nunmehr nur noch 18 derselben, welche sich gröss- tentheils vor der Einfahrt des Hafens von Stockholm, und auf der südlichen Küste bei Gothenburg befinden.

Mit Ende des Jahres 1866 besass

Schweden:

a) electrische Staatsstationen .

. 93

b) optische Staatsstationen . .

. 18

c) Staats-Eisenbahn-Stationen .

. 90

d) Privat-Eisenbahn-Stationen

. 66

sonach im Ganzen.

Telegraphen-Stationen,

. 267

Tarif.

Mit 1. Juli 1859 wurden die Bestim­mungen des Brüsseler Vertrages für die internationale Correspondenz angenom­men. Auf die interne Correspondenz wen­dete man gleichfalls die dienstlichen An­ordnungen dieses Vertrages, jedoch mit der Ausnahme an, dass statt der Zonen, eine Einheitstaxe von 2 Reichsthalern für eine Depesche von 20 Worten und von 1 Reichsthaler für jede weiteren 10 Worte, ohne Rücksicht auf die Entfer­nung des Aufgabs- und Bestim­mungsortes eingehoben wurde.

Diese Einheitstaxe wurde am 1. Jän­

ner 1862 auf l 1 /, Reichsthaler per 1 bis 20 und i/g Reichsthaler für jede weiteren 10 Worte herabgesetzt.

Mit 1. April 1865 erfuhr der interne Tarif eine letzte Abänderung, die eine sehr beträchtliche Vermehrung der Depeschen im Gefolge hatte. Die Einheitstaxe wurde damals auf einen Reichsthaler für die ein­fache Depesche und i/ 4 Reichsthaler für je 5 Worte mehr festgesetzt.

Dieser interne Tarif steht noch gegen­wärtig in Kraft, mit der zu Gunsten der Küsten - Dampfschiffahrt zugestandenen Ausnahme,dass eineDepesche von höchstens 10 Worten (Adresse und Unterschrift mitbegriffen), wenn sie vom Capitän oder dem Commissionär des Dampfschiffes ge­fertigt ist und ausser den Namen des Auf­gebers, des Empfängers und des Schiffes bloss die Angabe der Ankunfts- oder Ab« fahrtszeit enthält, an jedes Telegraphen­amt des Landes um die Gebühr von */ s Reichsthaler befördert wird.

Verwaltungs-Personale.

Mit Ende des Jahres 1866 bestand das Personale der Telegraphen-Verwal­tung aus.*

1 General-Director,

2 General-Inspectoren,

1 General-Intendanten fürOeconomie uud Verrechnung,

1 General-Secretär,

1 Archivar,

1 Buchhalter,

1 Cassier,

2 Material-Intendanten,

2 Revisoren, und ausserdem aus meh' reren subalternen Beamten in den ver schiedenen Abtheilungen der Verwaltung, im Ganzen aus 18 Personen.

Ein Professor der Akademie der Wis senschaften ist der Verwaltung als Physiker beigegeben. Behufs Ueberwaehung der Linien und Stationen ist das Königreich in zwei Telegraphen-Districte getheilt,