legraphensäulen findet, zu seiner Station unverrichteter Dinge zurück, um den De- peschonverkehr in der noch betriebsfähigen Richtung gegen C nicht länger als zwei Stunden zu unterbrechen, oder macht er sich an die Reparatur der Leitung, welche ihn möglicherweise einen ganzen Tag in Anspruch nimmt und vom Teiegraphiren fernhält ?
Niemand, der diese Fragen unbefangen beantworten will, wird anstehen zuzugeben:
1. dass die Vereinigung des Depe sehen- und des Linienaufsichts-Dienstes in Einer Person den telegraphischen Verkehr wesentlich beeinträchtiget;
2. dass die Nebenstations-Aufseher durch den Apparat dienst an der regelmässigen Begehung der Leitungsstrecke zum Nachtheile der guten I n- s tandhal tung der Linien gehindert werden;
3. dass eben desshalb häufige Depeschenverspätungen und Linienstör un gen Vorkommen;
4. dass dort, wo die Entfernungen zwischen einzelnen Stationen mehrere Meilen betragen, ohnehin eigene Leitungsaufseher aufgestellt sein müssen und ein Ersparniss in dieser Hinsicht that- sächlic h nicht stattfindet;
5. dass in Gegenden, wo — wie im nördlichen Böhmen — ganze Gruppen von Nebenstationen in kleinen Entfernungen von ^7 1 V*7 2Meilen vorhanden sind, eine selbstständige Leitungsaufsicht mit nur geringem und durch di e Erzielung eines regelmässigen B etrie- bes mehr als aufgewogenem Mehr- aufwande, und zwar desto leichter organisirt werden könnte, als die primitive Einrichtung einer eindrähtigen Leitung Jedermann zum Leitungsaufseher gualificirt.
Die bisher entwickelten Bedenken sind übrigens nicht die einzigen, welche wir hinsichtlich der Telegraphen-Neben- statiönen haben.
Wir könnten nämlich noch auf die Anomalie hinweisen, welche sich daraus ergibt, dass man den in der Bildung höher stehenden Telegraphen-Beamten nur nach einer strengen Fachprüfung zum Telegraphendienste zulässt, dass man Kenntnisse fremder Sprachen von ihm verlangt und ihn cautionspflichtig macht, während der mit gleichen Amtsgeschäften betraute Nebenstationsführer nur den mechanischen Depeschen-Beförderungsdienst zu verstehen, keine Sprachkenntnisse zu besitzen und keine Caution zu leisten braucht.
Wir könnten hervorheben, wie leicht die Nebenstationen bei Depeschen, die in fremden Sprachen abgefasst sind, einen Irrthum begehen können, und wie schwer ihnen der Verkehr mit Aufgebern, die der Landessprache unkundig sind, fallen muss.
Wir könnten zu erwägen geben, ob es gerathen sei, den Nebenstationen, die wegen Mangel einer vollständigen Sammlung der bestehenden Dienstesvorschriften mit dem besten Willen ausser Stande sind, selbe genau zu beobachten und beobachten zu lassen, die Beanstandung der Depeschen wegen ihres Inhaltes, die Entscheidung über Gebührenpflicht oder Gebührenfreiheit der aufgegebenen Telegramme und dgl. anzuvertrauen.
Wir könnten auf das Missliche der Stellung eines Nebenstationsführers hindeuten, der heute als Stationschef in einen Notenwechsel mit den Ortsbehörden treten und sich morgen als Aufseher mit der Leiter auf der Achsel zu einer Linienherstellung auf den Weg machen muss.
Wir könnten insbesondere bemerkbar machen, wie sehr es den Principien einer ökonomischen Verwaltung zuwiderläuft, bei jeder Nebenstation einen eigenen