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Mitglieder ein fortwährendes Hauptaugen- i merk widmet, hatte schon vor mehreren Jahren die Verfügung getroffen, dass der Dienst bei den minder wichtigen Telegra­phenstationen den Witwen verstorbener, oder den Frauen, Schwestern und Schwä- gerinen dienstuntauglich gewordener Telegraphenbeamten anvertraut werde. Als dieselbe später an den planmässigen Ausbau ihres Netzes Hand anlegte und die Nothwendigkeit zu Tage trat, die Zahl der Stationen rasch, bedeutend und ohne grossen Kostenaufwand zu vermehren, wurde mit der Aufstellung einer neuen Stationscathegorie, d. i. der sogenannten Municipalstationen der Anfang gemacht, deren Errichtungsaufwand gemeinschaft­lich vom Staate und von der betreffenden Gemeinde bestritten wird.

Die Besorgung des Telegraphen- Dienstes bei dieser Classe von Stationen ist in der Regel der Gemeinde übertragen, welche die Depeschen-Beförderung durch den Gemeindesecretär auf einem in dessen Amtszimmer aufgestellten Apparate und die Depeschen-Zustellung durch den Ge­meindediener versehen lässt.

Die Gemeinde erhält für diese ihre Mühewaltung einen entsprechenden Ge- bührenantheil, in welchem sie gleichzeitig den Ersatz für ihren Errichtungsbeitrag findet, während die Staatsverwaltung von jeder weitern Auslage für den Betrieb und die Erhaltung der Station enthoben ist und dennoch fast mit Gewissheit auf ein Reinerträgniss rechnen kann.

Welch günstigen Einfluss diese Mass- regel auf die Entwicklung des Telegraphen- Wesens hatte, geht daraus hervor, dass Frankreich am Schlüsse des Jahres 1866 bereits 481 Municipalstationen besass.

Auf dem eingeschlagenen Wege fort­schreitend hat die französische Verwaltung mit Decret vom 6« Jänner 1866 weiters ver­ordnet, dass auch die Postexpeditionen mit

der Besorgung der Geschäfte der Munici- pal-Stationen betraut werden können. In Folge dessen gelangten schon im abgelau­fenen Jahre 18672S5 neue Municipalsta­tionen zur Eröffnung, so dass Frankreich gegenwärtig nicht weniger als 736 Tele­graphenstationen besitzt, welche den De­peschendienst nur nebenbei zu versehen haben und nicht mit wirklichen Telegra­phenbeamten besetzt sind.

Die vorstehenden Daten zeigen, dass die Verwaltungen der grössten und wich­tigsten europäischen Telegraphensysteme eines der wesentlichsten Mittel zur Erzie­lung einer wohlfeilen Administration und einer zeitgemässen Stationsvermehrung in der Vereinigung desTelegraphen- dienstes mit dem Post-, Gemein­de-, oder einem andern öffent­lichen Dienste, sowie in der Ver­wendung billiger Arbeitskräfte gesucht und gefunden haben, welches sie in allen Orten, wo der Depeschenverkehr zur Erhaltung eines selbstständigen Tele­graphenamtes nicht ausreicht, anzuwenden bestrebt sind.

Es ist dies ein nicht misszuverstehen­der Fingerzeig, welche Wege auch in Oesterreich einzuschlagen seien, um dem immer fühlbarer werdenden Bedürfnisse nach Erweiterung des Telegraphen-Insti- tutes mit der nöthigen Schonung des Staatsschatzes abzuhelfen.

Wir unserseits würden mit Rücksicht auf die österreichischen Verhältnisse in erster Linie die gänzliche Verschmel­zung des Post- und Telegraphen­wesens, in zweiter Linie die theilweise Uebertragung des Telegraphendienstes an die Gemeinden, und erst in dritter Linie die Verwendung von Privatpersonen zur Deposchenbeförderung bevorworten. Zu zeigen, wde die ohnehin nur nach und nach ausführbare Vereinigung des Post- und Telegraphenwesens im Interesse

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