lieh befähiget wurden 3, als befähiget 22, als nicht befähiget 7 Candidaten erklärt.
(Der k. k. Telegraphen-Commissar Klar) ist als Ritter des Ordens der Eisernen Krone III. Classe in den Ritterstand des österreichischen Kaiserstaates erhoben worden.
(Ein neuer Telegraphen - Lehrkurs)
wurde am 14. d. M. in Pest eröffnet. Die Zahl der Zuhörer beträgt 200 Individuen; die Vorträge werden ausschliesslich in ungarischer Sprache gehalten
(Eine Telegraphen^Gommissärs-Stelle)
ist bei der» k. ung. Telegraphen-Inspektorate in Temesvärin Erledigung gekommen. Der Con- curstermin für dieselbe ist nicht fixirt.
(Der Agiozuschlag zu denTelegraphen- gebühren) betrug im November 1867—22o/ 0 , im Dezember 1867—20o/* und im Jänner 1868—19°/ 0 . Für den Monat Februar d. J. ist derselbe mit 19°/ 0 festgesetzt worden.
Ausland.
(Die Verwaltung der Telegraphen des Norddeutschen Bundes) ist in Ausführung der im VIII, Abschnitte der Bundes-Verf'assung über das Telegraphenwesen getroffenen, mit dem
1. Jänner 1868 in Wirksamkeit getretenen Vorschriften in nachstehender Weise organisirt worden:
1. Die Verwaltung des Telegrapbenwesens des norddeutschen Bundes wird unter Leitung des Bundeskanzlers von der Genera 1-Diree- tion der Telegraphen des Norddeutschen Bundes in Berlin geführt. Diese Behörde bildet die II. Abtheilung des Bundeskanzler- Amtes.
2. Der General-Direction sind die vorhandenen Ober-Telegraphen-Inspeetionen zu Berlin, Breslau, Cöln, Dresden, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Hannover, Königsberg i. Pr. und Stettin, welche die Bezeichnung: „Telegraphen-Directionen“ erhalten, so wie die Telegraphen-Direction zu Schwerin nebst den von denselben ressortirenden Telegraphen-Sta- tkmen untergeordnet.
3. Die Telegraphen-Directionen und Tele- graphen-Stationen erhalten die Eigenschaft von Bundesbehörden und werden dem entsprechend bezeichnet.
Ueber die Einrichtung und den Geschäftskreis der Telegraphen-Directionen und der Te- legraphen-Stationen wurden folgende Anordnungen getroffen:
I. Telegraphen-Directionen.
An der Spitze jeder Telegraphen-Direc- tion steht ein Telegraphen-Director, dem als Organe:
1. ein Telegraphen-Directions-Rath für den Verwaltungsdienst,
2. ein Telegraphen-Directions-Rath für den Betriebsdienst und
3. ein Telegraphen-Directions-Rath für den Baudienst —
unterstellt sind, und welche als dessen Commissarien fungiren.
Den rechtskundigen Beistand leistet ein Justitiar aus der Zahl der rechtskundigen Personen des Ortes, an welchem die Telegra- phen-Direction ihren Sitz hat.
Die Telegraphen-Direction vermittelt den Verkehr zwischen der General-Direction der Telegraphen und den Stationen in denjenigen Fällen, wo sie nicht mit eigener Competenz entscheidet.
Jede Telegraphen-Direction hat eine eigene Casse, welche die Bezeichnung „Ober-Telegra- phen-Cassa“ führt und mit einer Ober-Post- Cassa combinirt ist.
Der Telegraphen-Director ist der Vorgesetzte sämmtlicher Beamten seines Bezirkes. Den Telegraphen-Directoren liegen die Special - Verwaltung, die Leitung des Betriebes, die Bauausführungen und die Unterhaltung der Linien innerhalb ihrer Bezirke ob.
Der Geschäftskreis der Telegraphen-Directoren umfasst im Wesentlichen (vergl. Telegramm Nr. 1, S. ti, I. Jahrgang):
1. Gegenstände von allgemeiner Bedeutung,
j 2. Etats- und Cassewesen,