lieh befähiget wurden 3, als befähiget 22, als nicht befähiget 7 Candidaten erklärt.

(Der k. k. Telegraphen-Commissar Klar) ist als Ritter des Ordens der Eisernen Krone III. Classe in den Ritterstand des öster­reichischen Kaiserstaates erhoben worden.

(Ein neuer Telegraphen - Lehrkurs)

wurde am 14. d. M. in Pest eröffnet. Die Zahl der Zuhörer beträgt 200 Individuen; die Vor­träge werden ausschliesslich in ungarischer Sprache gehalten

(Eine Telegraphen^Gommissärs-Stelle)

ist bei der» k. ung. Telegraphen-Inspektorate in Temesvärin Erledigung gekommen. Der Con- curstermin für dieselbe ist nicht fixirt.

(Der Agiozuschlag zu denTelegraphen- gebühren) betrug im November 186722o/ 0 , im Dezember 186720o/* und im Jänner 186819°/ 0 . Für den Monat Februar d. J. ist derselbe mit 19°/ 0 festgesetzt worden.

Ausland.

(Die Verwaltung der Telegraphen des Norddeutschen Bundes) ist in Ausführung der im VIII, Abschnitte der Bundes-Verf'assung über das Telegraphenwesen getroffenen, mit dem

1. Jänner 1868 in Wirksamkeit getretenen Vorschriften in nachstehender Weise organisirt worden:

1. Die Verwaltung des Telegrapbenwesens des norddeutschen Bundes wird unter Leitung des Bundeskanzlers von der Genera 1-Diree- tion der Telegraphen des Norddeutschen Bundes in Berlin geführt. Diese Behörde bildet die II. Abtheilung des Bundeskanzler- Amtes.

2. Der General-Direction sind die vorhan­denen Ober-Telegraphen-Inspeetionen zu Berlin, Breslau, Cöln, Dresden, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Hannover, Königsberg i. Pr. und Stettin, welche die Bezeichnung:Tele­graphen-Directionen erhalten, so wie die Telegraphen-Direction zu Schwerin nebst den von denselben ressortirenden Telegraphen-Sta- tkmen untergeordnet.

3. Die Telegraphen-Directionen und Tele- graphen-Stationen erhalten die Eigenschaft von Bundesbehörden und werden dem entspre­chend bezeichnet.

Ueber die Einrichtung und den Geschäfts­kreis der Telegraphen-Directionen und der Te- legraphen-Stationen wurden folgende Anordnun­gen getroffen:

I. Telegraphen-Directionen.

An der Spitze jeder Telegraphen-Direc- tion steht ein Telegraphen-Director, dem als Organe:

1. ein Telegraphen-Directions-Rath für den Verwaltungsdienst,

2. ein Telegraphen-Directions-Rath für den Betriebsdienst und

3. ein Telegraphen-Directions-Rath für den Baudienst

unterstellt sind, und welche als dessen Commis­sarien fungiren.

Den rechtskundigen Beistand leistet ein Justitiar aus der Zahl der rechtskundigen Personen des Ortes, an welchem die Telegra- phen-Direction ihren Sitz hat.

Die Telegraphen-Direction vermittelt den Verkehr zwischen der General-Direction der Te­legraphen und den Stationen in denjenigen Fäl­len, wo sie nicht mit eigener Competenz ent­scheidet.

Jede Telegraphen-Direction hat eine eigene Casse, welche die BezeichnungOber-Telegra- phen-Cassa führt und mit einer Ober-Post- Cassa combinirt ist.

Der Telegraphen-Director ist der Vorge­setzte sämmtlicher Beamten seines Bezirkes. Den Telegraphen-Directoren liegen die Special - Verwaltung, die Leitung des Betriebes, die Bau­ausführungen und die Unterhaltung der Linien innerhalb ihrer Bezirke ob.

Der Geschäftskreis der Telegraphen-Direc­toren umfasst im Wesentlichen (vergl. Telegramm Nr. 1, S. ti, I. Jahrgang):

1. Gegenstände von allgemeiner Be­deutung,

j 2. Etats- und Cassewesen,