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3. Betriebsdienst,
4. Bau, Verlegung und Unterhaltung der Leitungen, Beschaffung etc. der Leitungs-Materialien, Batterien und Apparate,
ö. Ausrüstung der Stationen mit Utensilien, Inventarien, Bureau-Bedürfnissen,
6. Telegraphen-Gebäude und gemiethete Dienstlocale,
7. Statistik,
8. Personalien.
II. Telegraphen-Stationen.
Den Stationen der Telegraphen-Verwal- tung des norddeutschen Bundes, zu welchen ausser den preussischen von nun an auch die bisherigen Mecklenburgischen, Oldenburgischen, Sachsen-Weimar’schen, Meiningenschen und die den freien Städten Hamburg, Bremen und Lübeck gehörigen Telegraphen-Stationen zu zählen sind, fällt der Dienstbetrieb am Orte zu. Dieselben werden eingetheilt in Stationenl., II. und III. Classe, und sind entweder selbstständige, d. h. durch ausschliesslich der Telegraphen-Verwaltung angehörige Beamte besetzte, oder mit der Post oder anderen Behörden combinirte Stationen. Den selbstständigen Stationen werden solche Stationen gleichgeachtet, zu deren Verwaltung Personen im Orte engagirt sind, welche weder der Post noch anderen Behörden als Beamte angehören.
Als Vorsteher der selbstständigen Stationen I. Classe fungiren in der Regel Telegraphen- Inspectoren, als Vorsteher der selbstständigen Stationen II. Classe Telegra- phen-Secretäre, als Vorsteher der selbstständigen Stationen III. Classe Ober-Telegraphisten.
Die Hauptstation im Telegraphen-Gebäude zu Berlin führt die Bezeichnung „Telegraphen- Central-Station.“
Sämmtliche Stationen stehen unter einander in gleich geordnetem Verhältnisse, soweit Ausnahmen hierunter nicht ausdrücklich ange- ■ordnet werde».
Der Vorsteher der Station ist Vorgesetzter sämmtlicher bei derselben beschäftigten Beamten.
Aus Anlass der Organisirung der norddeutschen Telegraphen-Verwaltung wurde auch eine Telegraphen-Ordnung des Norddeutschen Bundes, eine neue Instruction über die Vermittlung von Barzahlungen durch den Telegraphen und eine neue Nummerirung der Leitungen des Norddeutschen Bundes veröffentlicht.
Die Barzahlungen mittelst Telegraphen können zwischen je zwei Telegraphenstationen des norddeutschen Bundes, Baierns, Württembergs, Badens und Luxemburgs, eventuel von einem später zu bestimmenden Zeitpunkte ab, .auch Oesterreichs stattfinden.
Die Liniennummerirung ist strenge nach den in Nr. 9,1, Jahrgang des „ Telegramm “ erläuterten, von Frankreich aufgestellten Grundsätzen durchgeführt und zwar tragen die Leitungen für den internationalen Verkehr
die Nummern i bis 99; die Leitungen für den grossen internen Verkehr
die Nummern von 100 bis 199; die Leitungen für den kleinen internen Verkehr:
a) nördlich von Berlin die Nummern von 200 bis 299,
b) südlich von Berlin die Nummern von 300 bis 399;
die Leitungen für den Local-Verkehr (Omnibusleitungen):
a) nordwestlich von Berlin die Nummer» von 400 bis 499,
b) nordöstlich von Berlin die Nummern | von SOO bis o99,
i c) südöstlich von Berlin die Nummern | von 600 bis 699,
j d) südwestlich von Berlin die Nummern i von 700 an.