zustatten, tat die Verwaltung getrachtet diese Verkehrsmittel durch die Hebung der Local-Correspondenz besser auszu­nützen.

Als der ältere Tarif von einem Franc in Kraft stand, betrug die Zahl der Pari­ser Localdepeschen monatlich beiläufig 700. Nachdem derselbe jedoch durch das Decret vom 13. August 1864 auf 50 Cen tim es herabgesetzt worden war, steigerte sich diese Zahl nach und nach bis auf 40.000 per Monat oder um fast 6000 Per­cent.

Die niedrige Taxe wird nicht lange auf den inneren Verkehr der Stadt Paris beschränkt bleiben, da sie in Folge eines soeben in Verhandlung genommenen Ge­setzes auf den inneren Verkehr eines jeden einzelnen Departements des Kaiserreiches ausgedehnt werden soll.

Der innere Dienst der Centralstation wird von einem Director geleitet, welchem gleichzeitig die Verrechnung der daselbst eingehobenen Gebühren anvertraut ist.

Das Personale ist in zwei Partien getheilt; jede derselben besteht aus 65 Beamten und hat einen Stationschef an der Spitze, dem drei Oberbeamte zur Seite stehen.

Zwei Cassiere sind für die Einhe­bung der Taxen, zwölf Amtsboten für die Zustellung der Depeschen an die Adressa­ten und zehn andere Amtsboten für den inneren Bureaudienst bestimmt.

Durchschnittlich hat jeder Beamte sieben Stunden des Tages Dienst.

Eine Partie beginnt denselben um 7 Uhr Morgens im Sommer und um 8 Uhr Morgens im Winter, arbeitet hierauf bis 11 Uhr Vormittags und dann wieder von 6 bis 9 Uhr Abends. Die andere Partie ist von 11 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Abends beschäftiget. An jedem zweiten Tage wird die Reihenfolge der Dienstleistung beider Partien geändert.

Der Nachtdienst wird von 5 Beamten versehen, die ebenfalls in einer bestimmten Reihenfolge jener Partie entnommen wer­den, welche während des Tages beschäftigt war. Diese Beamte bleiben die ganzeNacht hindurch im Dienste. Ausserdem werden je nach Bedarf ein oder mehrere Beamte aus jener Partie, welche bis 9 Uhr Abends den Dienst zu versehen hatte, in bestimmten Touren bis Mitternacht im Amte zurückge­halten.

(Fortsetzung folgt.)

DasTelegraphenweseninOesterreich/)

(Forts etjung.)

Es erübrigt uns nunmehr nur noch die Nach Weisung, dass die Combinirung des Post- und Telegraphendienstes auch für das Personale der betreffenden Ver­waltungszweige wohlthätige Folgen haben würde.

Es würden nämlich nicht allein dort, wo dermalen eine von Privatindividuen be­diente Postexpedition und ausserdem eine Telegraphen-Nebenstation bestehen, eben so viele wirkliche Post- und Telegraphen- Beamte untergebracht werden können; es würde sich vielmehr für diese Letzteren in Folge des Umstandes, dass die propo- nirten Reformen die Errichtung zahlreicher neuer Stationen möglich machen würden, auch eine beträchtliche Menge neuer Dienstesstellen ergeben, um so mehr, als es gar manche Ortschaft gibt, die jetzt eines derartigen öffentlichen Communica- tionsmittels entbehren muss, weil ihr Ver­kehr nicht so stark ist, um mit dem Er­trägnisse desselben eine Postexpedition und eine Telegraphenstation erhalten zu können, während er die Kosten eines com- binirten Amtes ganz gut zu decken ver­möchte.

Eine weitere Vermehrung der Arbeits­kräfte wird dann auch bei den an den

*) Siehe Nr. 3, Jahrg. 1868.