60

Kreuzungspunkten der Verkehrslinien ge­legenen Vermittlungs-Stationen platzgrei­fen, da die Vermehrung der kleinen Sta­tionen im Vereine mit einer angemessenen Tarifreduction auch eine entsprechende Zunahme des Brief- und Depeschen-Ver­kehrs zur Folge haben wird.

Die Einbeziehung sämmtlicher Post- und Telegraphen - Bediensteten in einen gemeinschaftlichen, also grösseren Perso­nalstatus, innerhalb dessen jedem Einzel­nen das Avancement mehr als jetzt erleich­tert wird; die Regulirung des leitenden Personalstandes bei den combinirten Sta­tionen durch die s$hon aus Rücksichten des Subordinations-Verhältnisses gebotene Verleihung eines höheren Ranges an den Amtschef; die Bewilligung einer Provi­sion für die den Brief- und Depeschen- Markenverschleiss besorgenden Beamten und andere ähnliche Massregeln, welche sich anlässlich der Vereinigung des Post- und Telegraphenwesens als nothwendig oder opportun herausstellen werden, wer­den die Combinirung der eben genannten Communications-Institute für das dabei bedienstete Beamten-Personale noch gün­stiger gestalten.

Was die Nebenstations-Aufseher be­trifft, so werden dieselben, wie wir bereits angedeutet haben, entweder bei den grös­seren Stationen als Manipulanten Verwen­dung finden, oder nach Massgabe der in­dividuellen Befähigung bei kleineren Aem- tern als wirkliche Beamte zur Versehung des Post- und Telegraphendienstes unter­gebracht werden können j denn es ist kein Grund vorhanden, diese Kathegorie von Bediensteten, welche sich aus einem Stande recrutirt, aus dem schon manche tüchtige Arbeitskraft der Telegraphen-Anstalt her­vorgegangen ist, nachdem man ihr die wichtigeren Functionen anvertraut hat, zum Stillstände zu verurtheilen, da es sich im Gegentheil empfiehlt, dieselbe durch

die Aussicht auf eine weitere Verbesserung ihrer Lage, und Stellung strebsamer zu machen. Ein anderer Theil der Stations­führer könnte eine solche Verbesserung und einen Impuls zu eifriger Pflichterfül­lung darin finden, wenn man für die Li­nien-Aufsicht nicht nur nominelle, sondern wirkliche Oberaufseher creiren würde, denen die Ueberwachung der Dienstlei­stung der eigentlichen Aufseher zustünde.

Unfähige Individuen werden sich na­türlicherweise, wie bisher, so auch künftig begnügen müssen, wenn man sie dort ver­wendet, wo man sie eben brauchen kann.

Nachdem wir nun den Process, durch welchen die Vereinigung der Post- und Telegraphen-Anstalt durchgeführt werden könnte, in seinen Umrissen dargestellt haben, wollen wir noch die wesentlichsten Einwendungen, welche gegen unseren Vorschlag erhoben werden dürften, be­rühren und deren Unhaltbarkeit sofort darthun.

Unsere Gegner behaupten z. B. die Verschmelzung des österreichischen Post- und Telegraphenwesens sei schon im Jahre 1852 versucht worden, habe sich aber als so unpraktisch erwiesen, dass man nicht mehr daran denken könne, sie noch ein­mal durchführen zu wollen. Dagegen haben wir nur zu bemerken, dass das an­gebliche Misslingen des fraglichen Versu­ches nicht dem Principe, sondern seiner Durchführungsweise zur Last gelegt wer­den muss. Die Tclegraphenämter waren nämlich damals nur in administrativer Be­ziehung denPostdirectionen, in technischen Angelegenheiten aber den technischen Commissären der General-Inspection für Communicationen untergeordnet. Die Un­möglichkeit , den Begriff des technischen und administrativen Dienstes und den Wir­kungskreis der Postdirectionen und der technischen Commissäre für alle Fälle klar und unwandelbar festzusetzen, erzeugte