jectirten Eisenbahnen und Strassenzüge des Landes; Entwurf einer Linien-Karte.

2. Präliminirung der im Jahre 1870 und 1871 als unumgänglich noth- wendig auszuführenden Neubauten.

3. Festsetzung der zur Umgehung des Hauptkuotenpunktes Wien herzustellenden Transit-Linien.

4. Aufstellung einer Linien- und Be­triebs-Ordnung.

5. Regelung der Controlle über die Pri- vat-Correspondenz auf den Bahnbetriebs- Linien.

6. Wahl des besten Apparat- und Batte rie-Sistems.

7. Bestimmung des Bausistems für die Telegraphen-Linien, der Normaldistanz für Haupt- und Seitenlinien, der einheit­lichen Montirung derselben u. s f.

8. Zeitweise Untersuchung und Instand­haltung der Leitungen.

9. Eintheilung und Stationirung der Leitungs-Aufseher und Dienstes-Instruction für dieselben.

10. Einführung der Stück - Tantieme für die Depeschenmanipulation.

Wir werden nicht ermangeln über die Resultate genauen Bericht zu erstatten.

(Zulassung von Frauen znm Staats- Telegraphendienste.) Das k. k. Handelsmi­nisterium hat angeordnet, dass jene Frauens­personen , welche die Postexpeditoren-Be- fugniss erlangt haben und die sonstige vollkommene Befähigung für den Telegra­phendienst besitzen, auch zur Verseilung dieses Dienstes bei den mit nicht ärarischen Postämtern combinirten Telegraphen-Neben- stationen zugelassen werden sollen.

Derlei Frauenspersonen können, wofern sie sich nicht durch Privat-Unterricht die Befähigung für den Telegraphen-Nebensta- tionsdienst erworben hätten, bei jenen Tele­graphenstationen, welche mit der Unter­weisung von Postbediensteten sich zu be­fassen haben, in der Telegraphie unterrich­tet werden.

Die Prüfung aus dem Telegraphendienste, von welcher keine Aspirantin losgezählt werden kann, wird entweder bei dem be­treffenden Telegraphen-Inspectorate oder vor einem Inspectoratsbeamten abzulegen sein.

(Herstellung eines neuen Anschluss­punktes «wischen dem österreichischen and

schweizerischen Telegrnphennetze bei Mar- tinsbrnck-Fiusterinünz.) Am 1. Jänner 1870 wurde eine neue, von Jnnsbruck in Oester­reich nach Samaden in der Schweiz über Martinsbruck-Finstermünz führende Telegra­phenlinie dem Verkehre übergeben.

Diese Linie ist vorzugsweise für den gegenseitigen Lokal verkehr der nächstgele­genen österreichischen und schweizerischen Telegraphen-Stationen bestimmt. Als Aus­wechslungs-Stationen für die betreffenden Correspondenzen gelten österreichischerseits Innsbruck, und schweizerischerseits Samaden.

(Bezahlung der Expressgebühren für die mit Post weiter zu befördernden Tele- gramme.) Zu Folge der im Jahre 1868 zu Wien getroffenen internationalen Vereinbarun­gen im Telegraphenwesen werden die Franc o- undRekomandat ionsgebühr en für die von den Telegraphen-Stationen ab mit Post weiterzusendenden Depeschen we­der vom Aufgeber noch vom Adressaten, sondern von der Telegraphen- Anstalt getragen. Mit Rücksicht hier­auf hat das k. k. Handelsministerium im Einvernehmen mit dem k. ung. Handels­ministerium angeordnet, dass die für solche Depeschen nebstbei zu entricli- tendenExpressbesterll- oder Botengebühren, wenn dieselben, wie dies bei nicht rekommahdirten Telegrammen der Fall ist, vom Aufgeber nicht voraus­bezahlt wurden, durch die Postanstalt vom Adressaten hereinzubringen seien. Verweigert der Adressat diese Zah­lung, . was er auf der Rückseite des be­treffenden Begleitscheines zu bestätigen hat, so wird ihm die Depesche nicht a u s g e f o 1 g t. Die entfallende Gebühr ist alsdann vom Aufgeber hereinzu­bringen.

(Eröifauug einer combinirten österreichi­schen und norddeutschen Telegraphenstation in Görlitz.) Am 1. Februar d. J. ist zu Görlitz eine combinirte, mit österreichischen und norddeutschen Beamten besetzte Controll- station eröffnet worden, welche alle über öster­reichisches und norddeutsches Gebiet in das Ausland gehenden, oder von dort kommenden internationalen Correspondenzen zu vermitteln und zu controlliren hat. Eine gleiche Aufgabe haben auch die Stationen Krakau und Breslau erhalten. Die in Oesterreich-Ungarn für Norddeutschland, oder in Norddeutschland für