Nr. 5.
Wien, den 11. Mai 1870.
111. Jahrgang.
DAS TELEGRAMM
ORGAN FÜR TELEGRAPHENWESEN.
Herausgeber: L. J. Wols chit z. — Verantwortlicher Eedacteur: JosefBayer.
Redaction:
Wieden, Kleinschmidtgasse Nr. 3.
Alle Zuschriften sind portofrei an die Be- daction zu richten.
Uufrankirte Briefe werden nicht angenommen und Manuscripte nicht zurückgestellt. Inserate werden mit 10 kr. österr. W. für die zweispaltige Petitzeile berechnet.
Das „Telegramm“
erscheint
am 1., 11. und 21. eines jeden Monates.
Abonnements:
für Wien: vierteljährig 1 fl.,halbjährig 3 fl. ganzjährig 4 fl. österr. W.;
für die Provinz: vierteljährig 1 fl. 30 kr. halbjährig 2 fl. 40 kr., ganzjährig 4 fl. 60 kr.
Abonnements werden angenommen hei der Expedition, Kleinschmidtgasse Nr. 3.
Die Redaktion und Expedition des „Telegramm,“ befindet sich von jetzt ab Wieden, Kleinschmidtgasse Nr. 3.
Wir ersuchen unsere Herren Abonnenten und Korrespondenten die an die Redaktion oder Expedition dieses Blattes gerichteten Zuschriften von nun an mit der neuen Adresse versehen zu wollen.
Inhalt.
Text: — Ueber die Verwendung der Frauen für den Telegraphendienst. (Fortsetzung und Schluss.) — Ueber die Nothwendig- keit der Anlage unterirdischer Telegraphen-Leitungen überhaupt und in Wien insbesondere. (Fortsetzung.) — Ueber das Verhalten einiger galvanischer Batterien. (Fortsetzung.) — Rundschau. — Stationseröffnungen. — Personalnachrichten. — Vom Büchertische. — Inserate.
Ueber die Verwendung der Frauen für den Telegraphendienst.
(Fortsetzung und Schluss).
In der Schweiz datirt die Verwendung der Frauen zum Telegraphendienste von der Einführung dieses Dienstes
selbst, d. h. vom Jahre 1852, aber die Frauen wurden anfänglich nur in Stationen zweiten Ranges zugelassen Heute werden sie in Bureaux jeder Gattung verwendet unter folgenden Bedingungen:
1. Als Vorsteherinnen oder Hilfsarbeiterinnen in Stationen zweiten Ranges. Die schweizerische Verwaltung besitzt gegenwärtig 428 Stationen dieser Gattung von welchen 55 von Frauen versehen werden.
Um aufgenommen zu werden, müssen die Kandidaten beiderlei Geschlechts im Stande sein, Zeugnisse über ihr Wohlverhalten vorzuweisen und ihre Muttersprache korrekt schreiben zu können.