Einzelstück 
Konzessions-Urkunde und Bedingnisheft für den Bau
Entstehung
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3. BlattArtikel 2.Die Gesellschaft soll die Befugnis haben, die Arbeiten,mit welchen sie beauftragt ist, selbst und auf ihre Rechnungauszuführen oder sie durch Unternehmer im Wege der Verdingungoder des Akkords ausführen zu lassen.(Auf alle Fälle sollenzumindest 4/5 der zu diesen Arbeiten benötigten ArbeiterAegypter sein.)+Artikel 3.Der für die Großschiffahrt zur See geeignete Kanal soll inder Tiefe und Breite ausgehoben werden, wie sie durch dasProgramm der internationalen wissenschaftlichen Kommissionfestgelegt worden sind.Entsprechend diesem Programm wird er seinen Anfang im Hafenvon Suez selbst nehmen, wird das Becken, genanntBitterseen"und den Tinsalz-See aufnehmen, wird dann in das Mittelmeereinmünden an einem Punkte des Golfes von Pelusium, welcher inden durch die Ingenieure der Gesellschaft aufzustellendenendgültigen Plänen bestimmt werden wird.Artikel 4.Der für die Flußschiffahrt nach Maßgabe des genannten Pro-gramms geeignete Bewässerungskanal soll seinen Anfang in derNähe der Stadt Cairo nehmen, dem Tale(Wadi) Toumilat(dasalte Land Gessen) folgen und beim Timsalz-See in den grossenSeekanal einmünden.Artikel 5.Die Ableitungen des vorgenannten Kanals sollen sich ober-halb der Einmündung in den Timsalz-See abzweigen; von diesem+ Artikel 1 des vorerwähnten Abkommens vom 22. II. 1866 erklärteobigen Satz 2 des Art. 2 für null und nichtig, indem er dasReglement vom 20. VII. 1856 über die Gestellung von Fellahs zuden Arbeiten am Suezkanal(Text dieses Reglements bei LessepsIII 373 ff; Voisin I 100 ff; de Testa II 104 ff; Roux I 469 ff)gegen eine an die Gesellschaft zu zahlende Entschädigung von38 Millionen frcs in seinem ganzen Umfange aufhob.