4. BlattPunkte aus sollen sie, parallel dem grossen Seekanal, auf dereinen Seite nach Suez, auf der andern nach Pelusium hin gelei-tet werden.Artikel 6.Der Timsalz-See soll in einen innern Hafen umgewandelt wer-den, welcher zur Aufnahme von Schiffen schwersten Tonnengehaltsgeeignet ist.Die Gesellschaft soll, wenn nötig, über dies gehalten sein:1) einen Schutzhafen am Eingange des Seekanals in den Golfvon Pelusium zu bauen; 2) den Hafen und die Rhede von Suezderart zu verbessern, daß die Schiffe dort gleicherweise ge-schützt sind.Artikel 7.Der Seekanal, die damit zusammenhängenden Häfen(sowie derVerbindungskanal des Nils und der Ableitungskanal)+ sollendurch die Gesellschaft ständig in gutem Zustande erhaltenwerden u. z. auf ihre Kosten.Artikel 8.+(Die Grundbesitzer längs der Ufer, welche ihre Gebietemittels Wasserleitungen, die von den durch die Gesellschafterbauten Kanälen abgeleitet sind, bewässern lassen wollen,sollen hierzu nach Zahlung einer Entschädigung oder einerPacht, deren Höhe nach den Bedingungen des nachstehendenArtikels 17 festgesetzt werden soll, von der Gesellschaftdie Erlaubnis erlangen können.)Artikel 9.Wir behalten Uns vor, zum Sitze der Verwaltung der Gesell-schaft einen Spezialbeauftragten abzuordnen, dessen Gehaltdurch sie(die Gesellschaft) bezahlt werden soll, und der bei+ Zu Artt. 7 u. 8: Der Teil des Art. 7, welcher sich auf die Unter-haltung des Verbindungs- und des Ableitungskanals bezieht, istdurch die Rücktritts-Abkommen vom 18. III. 1863 bzw. 30.1. und22. II. 1866 gegenstandslos bzw. modifiziert worden.Artikel 8 ist durch dieselben Abkommen in gleichem Umfangegegenstandslos geworden.
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten