Einzelstück 
Deutsche Übersetzung der Statute der Suezkanalgesellschaft
Entstehung
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Kap. IIbetreffend das Kapital der Gesellschaft, die Aktien,sowie die Einzahlung derselben.-Art. VIDas Kapital der Gesellschaft beträgt 200.000.000 Frgeteilt auf 400.000 Aktien zu 500 Frcs.Art. VIIDie Aktien und Obligationen, deren äussere Formdurch den Verwaltungsrat festgestellt werden, sindin türkischer, deutscher, englischer und französischerSprache abzufassen.-Art. VIIIDie Aktien werden entweder an die Kassa der Ge-sellschaft bar eingezahlt oder an die Vertreter derGesellschaft in Alexandrien, Amsterdam, Antwerpen,Barcelona, Konstantinopel, Frankfurt, Genf, Leipzig,Liverpool, London, Marseille, Newyork, Paris, Peters-burg, Triest, Wien, sowie an andern seitens des Ver-waltungsrates festgesetzten Orten durch je nach Be-lieben der Gesellschaft auf Paris oder Alexandrienausgestellte Wechsel, deren Umrechnung zum Tages-kurse zu erfolgen hat.-Art. IXDie Aufforderung zur Zahlung der Aktien erfolgtüber Veranlassung des Verwaltungsrates durch Ein-rückung in zwei öffentliche Blätter, in Ermangelungderselben durch öffentlichen Anschlag an den Börsen