Einzelstück 
Deutsche Übersetzung der Statute der Suezkanalgesellschaft
Entstehung
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Das erste Exemplar der auf diese Weise gesetz-mässig verkauften Aktie verliert durch diesen Verkaufseine Gültigkeit und der Käufer dieses zweiten Exem-plares erhält eine neue Aktie, die die Nummer der al-ten trägt und dieses allein ist gültig.- Daher istder Verkauf jener Aktien, die keinen Vermerk überdie erfolgten Einzahlungen tragen, unstatthaft.-Die in diesem Artikel erwähnten Massregeln beei-trächtigen nicht das Recht der Gesellschaft, gegendie mit den Einzahlungen im Rückstand befindlichenAktionäre den ordentlichen Rechtsweg einzuschlagen.-Art. XVDer Erlös der auf Grund der Bestimmungen desvorigen Artikels veräusserten Aktie wird nach Abzugder Kosten und Zinsen gegen die Forderung, die derGesellschaft, dem depossedierten Aktionär oder dem-jenigen gegenüber, der ihm die fragliche Aktie ver-kauft hat, zusteht, ordnungsmässig verrechnet.- Ergibtsich hiebei ein Ausfall, so hat der Aktionär dieDifferenz zu ergänzen,- ein eventueller Ueberschussfallt demselben zu.-Art. XVIDie (definitiven) Aktien lauten auf den Inhaberihr Verkauf kann bloss durch (effektive) Uebergabeerfolgen.- Diese (definitiven) Aktien sind in einemStammregister enthalten, aus dem sie abzutrennen sindsie sind nummeriert und müssen von zwei Verwaltungs-ratsmitgliedern oder von einem Verwaltungsratsmit-