Einzelstück 
Deutsche Übersetzung der Statute der Suezkanalgesellschaft
Entstehung
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Jedes Verwaltungsratsmitglied hat hundert un-veräusserliche Aktien zu besitzen und dieselbenwerden, solange er im Amte bleibt, bei der Kassader Gesellschaft deponiert.-Art. XXIXEin Teil, bestehend aus 3% der jährlichenReineinnahmen, fällt den Verwaltungsräten als Ent-Lohnung für Ihre Arbeit zu.-Während der Konstruktionsarbeiten, sowie, nö-tigenfalls, während der ersten Jahre, die der Er-öffnung des grossen, für die Befahrung mit grossenSchiffen geeigneten Kanals folgen, wird an Stelledes oberwähnten 3%-igen Gewinnanteiles den Verwal-tungsräten eine bestimmte, jährliche, von der erstenGeneralversammlung der Aktionäre festzusetzendeSumme zugewiesen, die als Verwaltungsausgaben zubuchen ist.- Der Verwaltungsrat hat den von diesemBetrage sowie vom 3%-igen Gewinnanteile auf dieDirektionsmitglieder entfallende Quote zu bestimmen.-Art. XXXDer Verwaltungsrat hat jedes Jahr aus seinenMitgliedern einen Präsidenten und drei Vizepräsi-denten zu wählen.- Die Wiederwahl des Präsidentenund der Vizepräsidenten ist gestattet.Der Verwaltungsrat hat im Falle der Abwesenheitdes Präsidenten bei jeder Sitzung jene Mitgliederzu bestimmen, die die abwesenden Präsidenten undVizepräsidenten zu vertreten haben.-