Einzelstück 
Deutsche Übersetzung der Statute der Suezkanalgesellschaft
Entstehung
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Art. XXXIVDa der Verwaltungsrat volle Freiheit bei derFührung der laufenden Agenden der Gesellschafthat, so ist es notwendig, diejenigen Angelegenhei-ten genau zu umgrenzen, die auf Grund der Bestim-mungen des Art. 56 der Generalversammlung der Ak-tionäre vorzulegen sind.- Der Direktionsausschussversieht die auf die folgenden Punkte bezüglichenAgenden.-1.) Ernennung und Absetzung der Beamten der Gesell-schaft und der Generalvertreter; Festsetzung ihrerPflichten und Bezüge.-2.) Die provisorische Placierung und Verwendung derden Bedarf übersteigenden Beträge.-3.) Vergleiche, Abgaben, Anordnungen Erwägungen,betreffend die auszuführenden Arbeiten.-4.) Vertragsabschlüsse.5.) Erwerb von Grundstücken im Wege des Kaufes oderTausches und Kauf der für die Verwaltung und Ex-ploitation benötigten Schiffe und Utensilien.-6.) Die jährlichen Bilanzen der Gesellschaft über dieEinnahmen und Ausgaben.-7.) Die Feststellung und Abänderung der auf Grundder Konzession einzuhebenden Abgaben aller Art undfixierung der Einhebungsmodalitäten der im Tarifeangeführten Taxen.-8.) Die Anlage der Reservefonds.9.) Die Anlage von Fonds für die Ruhegehälter derBediensteten, sowie der ihnen zu gewährenden Grati-fikationen und Renumerationen.-