Einzelstück 
Deutsche Übersetzung der Statute der Suezkanalgesellschaft
Entstehung
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10.) Die Einrichtung einer Kassa zur Deponierungder Aktien und Obligationen der Gesellschaft.-Art. XXXVDer Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte dievom Direktionsausschuss für seine verschiedenenOrganisationen nötigen Personen.-Zur Erledigung einer oder mehrerer bestimmterAngelegenheiten kann er seine Befugnisse mittelsteiner Vollmacht zur Gänze oder teilweise einem odermehreren Verwaltungsratsmitgliedern oder auch ande-ren Beamten der Gesellschaft und dritten Personenübertragen.-Art. XXXVIIm Verwaltungsrate kann niemand seine Stimmedurch Uebetragung abgeben; daher sind, falls sichbei einer Sitzung die Notwendigkeit einer Beratungüber Abänderungen in den Tarifen und Reglements,Anleihen, Erhöhung des Kapitales der Gesellschaftenund Erwerbung neuer Konzessionen, Vereinigung mitandern Gesellschaften und Kontraktsabschluss oderAuflösung der Gesellschaft sowie Abschluss derRechnungen ergibt, die abwesenden Verwaltungsräteeinen Monat vor der abzuhaltenden Versammlung vomGegenstande der Beratung in Kenntnis zu setzen undaufzufordern, in der Sützung zur Stimmenabgabe per-sönlich zu erscheinen oder sie im Wege einer schrift-lichen Mitteilung an den Präsidenten, die dieser