Einzelstück 
Deutsche Übersetzung der Statute der Suezkanalgesellschaft
Entstehung
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zu verlesen hat, zu besorgen.- Hierauf werden dieBeschlüsse mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mit-glieder gefasst.-Kapitel IVbetreffend den Direktionsausschuss.Art. XXXVIIDer laut Art. 24 zu konstituierende Direktions-ausschuss besteht aus dem Präsidenten des Verwaltungs-rates und aus vier von diesem besonders bevollmächtig-ten Verwaltungsräten.-Art. XXXVIII.Der Direktionsausschuss tritt je nach Bedarf, dochmindestens einmal wöchentlich, über Einladung desPräsidenten zusammen.-Art. XXXIXUeber die Beratungen des Direktionsausschusseswerden Protokolle aufgenommen; dieselben werden voneinem der anwesenden Verwaltungsräte gefertigt.- Aus-züge dieser Protokolle müssen, um vor Gericht oderandern Behörden als gültig angesehen zu werden, vomPräsidentenographiert und vom Generalsekretär derGesellschaft beglaubigt sein.Art. XLDer Direktionsausschuss hat volle Befugnisse in