Ein Verwaltungsratsmitglied wird zum Geschäfts-führer und General-Bevollmächtigten in Alexandrienernannt; derselbe wird volle Befugnisse zur Füh-rung der Geschäfte haben und die Gesellschaft imVerkehre mit der ägyptischen Regierung sowie denAktionären vertreten.-Kapitel V.Art. XLIIIDie statutenmässig konstuituierte Generalver-sammlung vertritt die Gesamtheit der Aktionäre.-Art. XLIVIn der Generalversammlung haben alle jeneAktionäre Sitz, die mindestens 25 Aktien besitzen.Wenn deren Zahl 40 beträgt und deren Gegenwert ih-rer Aktien dem 20. Teil des Kapitales der Gesell-schaft entspricht, so ist die Generalversammlungordnungsmässig konstituiert.-Art. XLVSollten die auf die erste Einladung erschienenenAktionäre die oberwähnten Bedingungen für die Gül-tigkeit der Beratungen nicht erfüllen, so wirddie Sitzung ordnungsmässig verschoben.- Diese Ver-schiebung muss mindestens 2 Monate betragen.- Unterden im nachfolgenden Artikel 47 angegebenen Bedin-gungen wird später eine neue Einladung ausgeschicktund diese zweite Versammlung wird bloss diejenigenAgenden zu behandeln haben, die auf der Tagesordnung
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