Einzelstück 
Deutsche Übersetzung der Statute der Suezkanalgesellschaft
Entstehung
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5%-ige Verzinsung des Kapitales.-Art. LXIXDie in Gemässheit des Alinea 5 des Art. 62 fürden Reservefonds zu reservierende Betrag beträgt 5%des Reinerträgnisses nach Abzug der im Alinea 1, 2, 3und 4 desselben Artikels bestimmten Summen.-Sollte der Reservefonds den Betrag von 500000 Frerreichen, so kann die Generalversammlung der Aktio-näre über Bericht des Verwaltungsrates die für den-selben erfolgenden Abzüge herabsetzen oder einstel-len.-Sinkt der Reservefonds unter 5.000.000 Frcs sosind die Abzüge wieder vorzunehmen.-Art. LXXDie auf Grund des Bedingnisheftes den Gründernzukommenden Anteile an dem jährlichen Erträgnis wer-den in speziellen Anteilscheinen, deren Zahl undäussere Form vom Verwaltungsrat zu bestimmen ist,eingetragen.-Die in den Art. 17, 18, 19 und 21 enthaltenen Be-stimmungen über die Aktientitres haben auch auf dieGründer-Anteilscheine Anwendung.- Die Gründer genies-sen an den aus der Benützung der der Gesellschaftüberlassenen Terrains erwachsenden Vorteile dieselbenRechte, wie die Aktionäre.-Kapitel VIIbetreffend die Aenderung der Statuten, sowie die Rech-